Aldi soll seine Preise anheben: Streit um Eigenmarken eskaliert

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In Deutschland gehört Aldi zu den beliebtesten und meistgenutzten Discountern. Deshalb ist es keine Kleinigkeit, wenn der Lebensmittelhändler seine Preise plötzlich anhebt. Doch genau das fordert aktuell die Konkurrenz. Und zieht damit vor den Bundesgerichtshof (BGB).
Eingang eines Aldi Süd
Aldi soll seine Preise anheben: Streit um Eigenmarken eskaliertBildquelle: Yau Ming Low / shutterstock.com

Lebensmittelpreise sind in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen. Grund hierfür war eine stark erhöhte Inflation aufgrund der Covid-19-Pandemie und des Russland-Krieges. Und auch nachdem sich die Lage wieder stabilisiert hat, sind die Preise nur geringfügig gefallen – wenn überhaupt. Hinzu kommen die hohen Sprit– und Energiekosten, die sich aktuell aus dem Iran-Konflikt ergeben. Kurzum: Kein guter Zeitpunkt für Aldi, seine Preise anzuheben. Und dennoch besteht die Möglichkeit, dass Aldi gezwungen wird, die Kaffeeprodukte seiner Eigenmarke Barissimo künftig teurer zu verkaufen oder auf Aktionspreise zu verzichten. Grund hierfür ist eine Klage des Markenherstellers Tchibo. Und diese könnte auch abseits von Kaffee weitreichende Folgen haben.

Tchibo vs. Aldi Süd

Der Rechtsstreit zwischen Tchibo und Aldi Süd läuft bereits seit Ende 2023. Der Kaffeeverkäufer wirft seinem Oponenten vor, seinen Barissimo-Kaffee mehrmals unter den eigenen Herstellungskosten angeboten zu haben. Demnach hätte Aldi seine Kaffeeprodukte im Zuge mehrerer Aktionswochen Ende 2023 und Anfang 2024 mit Verlusten von mehr als zwei Euro pro Kilogramm verkauft. Was nach Auffassung von Tchibo den Markt verzerren und Konkurrenten schaden würde.

Der Grund für die niedrigen Kaffeepreise ist schnell gefunden. Für Aldi stellen sie eine Art Lockmittel dar. Denn wer eine Filiale erst einmal betreten hat, legt meistens auch weitere Produkte in den Einkaufswagen. Für Aldi mag das Vorgehen gewinnbringend sein, doch für Markenhersteller wie Tchibo, die ihren Umsatz in erster Linie mit Kaffeeprodukten machen, können die niedrigen Kaufpreise geschäftsschädigend sein.

Gerichte entscheiden zugunsten von Aldi

In seiner Klageschrift bezieht sich Tchibo auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). § 20 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GWB. Laut der Anwaltskanzlei wbs.legal verbietet dieses Unternehmen mit Marktmacht, Produkte unter dem Erwerbspreis zu verkaufen. Dazu gehören auch Nebenkosten wie Verpackungen, Versicherungen und Transport.

Bisher wurde Tchibo mit diesem Ansatz jedoch sowohl vom Landgericht Düsseldorf als auch vom Oberlandesgericht Düsseldorf abgewiesen. In erster Linie, weil sich das Gesetz auf eingekaufte Waren und nicht auf Eigenproduktionen bezieht. Ferner hätte Aldis zeitlich begrenzte Strategie nicht auf eine Veränderung des Wettbewerbs abgezielt. Während der Discounter selbst bestreitet, eine marktbeherrschende Stellung im Sinne des GWB zu haben.

Richtungsweisende Entscheidung des BGH erwartet

Da das Oberlandesgericht eine Revision zuließ, landet der Fall nun vor dem Bundesgerichtshof. „Es wird eine richtungsweisende Entscheidung des BGH werden. Der Senat muss klären, ob § 20 Abs. 3 GWB eine Regelungslücke enthält, die eine Anwendung auf selbst hergestellte Produkte erlaubt“, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke. Sollte der BGH eine entsprechende Entscheidung treffen, könnte diese auch abseits von Kaffee weitreichende Folgen für Verbraucher haben. Konkret: Die durchschnittlichen Preise von Eigenmarken könnten steigen.

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