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Banken warnen: Das sollte man bei einer Überweisung niemals tun

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Wer bei seiner Bank oder Sparkasse eine Überweisung vornimmt, muss neben dem Betrag auch eine IBAN und den Empfänger angeben. So weit, so klar. Doch bei einer Sache warnen die Banken. Kein Scherz: Es droht sogar die Kündigung.
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Banken warnen: Das sollte man bei einer Überweisung niemals tunBildquelle: Blasius Kawalkowski / inside digital

Eine Überweisung gehört zum finanziellen Alltag. Allein in Deutschland werden rund 8 Milliarden Überweisungen pro Jahr vorgenommen. Ob für Miete oder die Handyrechnung, ob für Strom oder die Versicherung: Wer Geld auf ein anderes Konto überweist, muss neben einem Betrag auch den Zahlungsempfänger und eine IBAN angeben.

Überweisung: Das sollte man vermeiden

Muss man eine Rechnung bezahlen und überweist Geld, ist der Verwendungszweck klar. Hier kommt in der Regel eine Rechnungsnummer hin. Doch was schreibt man in den Verwendungszweck, wenn man Freunden Geld überweisen möchte oder eine Überweisung an die Kinder vornimmt? Wer hier etwas Falsches hinschreibt, riskiert sogar eine Konto-Kündigung. Und das kommt gar nicht so selten vor. Im Jahr 2023 gingen bei der Financial Intelligence Unit (FIU) mehr als 320.000 Meldungen wegen verdächtiger Transaktionen ein, schreibt etwa der MDR. 2024 ist die Zahl laut FIU-Jahresbericht zwar auf rund 266.000 gesunken – ein unbedachter Verwendungszweck bleibt trotzdem ein Risiko, das sich leicht vermeiden lässt.

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Humor jedenfalls, erklärt Thomas Rienecker, Sprecher der Deutschen Kreditwirtschaft, habe im Bankgeschäft nichts zu suchen. „Ein witziger Verwendungszweck wie etwa ‚Gebühr für deine schlechten Witze‘ sorgt normalerweise nicht für Probleme.“ Aber Humor mit zweifelhaftem Inhalt könne problematisch werden, sagt Rienecker. „Wenn Begriffe auftauchen, die Geldwäsche oder Straftaten vermuten lassen, wird geprüft und im Zweifel gemeldet. Auch wenn sie nicht so gemeint sind.“ So sehe es schließlich das Gesetz vor.

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Das Geldwäschegesetz verpflichtet Banken und Sparkassen, jede Überweisung auf verdächtige Schlagworte aus Bereichen wie Drogen oder Waffen zu überprüfen. Das macht kein Mensch, der sich alle Überweisungen ansieht, sondern eine Software scannt hier automatisch. Wenn eine Bank einen verdächtigen Verwendungszweck erkennt, ist sie dazu verpflichtet, das an den Zoll zu melden. Bestätigt sich hier ein Verdacht, geht das an die Strafverfolgungsbehörden weiter. Ins Gefängnis kommt man wegen dummer Witze bei einer Überweisung aber nicht. Man riskiert allenfalls eine Konto-Kündigung.

Neue Regeln bei Überweisungen seit Oktober 2025

Übrigens: Seit dem 9. Oktober 2025 verpflichtet die EU Banken und Sparkassen in allen 27 EU-Ländern sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein zu einer neuen Prüfung. Finanzinstitute müssen bei jeder Überweisung die IBAN mit dem Namen des Zahlungsempfängers abgleichen. Stimmen IBAN und Empfänger nicht überein, wird der Kunde noch vor dem Absenden des Geldes gewarnt – das soll vor Tippfehlern und Betrug schützen.

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In der Praxis läuft das nicht überall reibungslos: Ein Stichprobentest von Stiftung Warentest bei sechs Banken zeigte, dass Filialmitarbeiter den Namensabgleich bei beleghaften Überweisungen teils schlicht ignorierten. Auch bei der Echtzeit-Überweisung hat sich seither einiges getan: Sie ist seit dem 9. Oktober 2025 für alle Banken im Euroraum Pflicht und darf nicht teurer sein als eine normale SEPA-Überweisung. Die DKB und die ING, die sich lange gesträubt hatten, zogen erst kurz vor der Frist nach.

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