/News/Altersvorsorge & Rente/Renten-Brief im September: Wer nicht antwortet, riskiert 428 Euro

Renten-Brief im September: Wer nicht antwortet, riskiert 428 Euro

3 Min. Lesezeit Teilen/Speichern
Im September landet ein unscheinbarer Brief der Rentenversicherung bei Tausenden Menschen im Briefkasten. Wer ihn bekommt, sollte ihn nicht einfach zur Seite legen. Denn hinter dem nüchternen Schreiben steckt eine Frist, die über eine monatliche Zahlung entscheiden kann.
Renten-Brief im September: Wer nicht antwortet, bekommt kein Geld mehr
Renten-Brief im September: Wer nicht antwortet, bekommt kein Geld mehrBildquelle: Blasius Kawalkowski / inside digital

Jeden September verschickt die Deutsche Rentenversicherung denselben Brief an dieselbe, ziemlich genau definierte Gruppe von Menschen. Das sogenannte Nachprüfungsschreiben. Adressiert sind junge Erwachsene, die einen Elternteil verloren haben und seither monatlich eine Rente bekommen. Der Brief kommt pünktlich wie ein Jahrestag, den sich niemand ausgesucht hat. Und er stellt eine einzige Frage: Bist du noch das, wofür wir dich bezahlen? Wer darauf nicht rechtzeitig antwortet, riskiert, dass kein Geld mehr ausgezahlt wird.

Anspruch auf Rente? Bitte beweisen

Gemeint sind Menschen zwischen 18 und 27, die studieren, eine Ausbildung machen oder einen Freiwilligendienst leisten. Sie bekommen weiterhin Waisenrente, obwohl die Zahlung eigentlich mit dem 18. Geburtstag endet. Möglich macht das eine Ausnahme: Wer sich noch in Ausbildung befindet, kann die Leistung weiter beziehen.

Was der Abschied von der Witwenrente wirklich bedeutet

Dafür muss allerdings jedes Jahr aufs Neue bewiesen werden, dass die Voraussetzungen noch erfüllt sind. Je nach Situation genügt etwa eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte, eine Immatrikulationsbescheinigung, ein Ausbildungsvertrag oder ein Zeugnis. Die entsprechenden Formulare heißen R5462 und S8003. Eingereicht wird online oder per Post.

Dieser Brief ist mehr als eine Formalität

267.788 Menschen bezogen Ende 2024 eine solche Rente. Die meisten sind minderjährig. Für sie stellt sich die Frage gar nicht. Für die Volljährigen in Ausbildung aber beginnt das Nachweisverfahren jetzt wieder. Bemerkenswert ist dabei weniger, dass die Rentenversicherung kontrolliert. Bemerkenswert ist eher, wie sie kontrolliert.

Das Erste Sozialgesetzbuch stammt vom 11. Dezember 1975. Es verpflichtet Leistungsempfänger dazu, auf Verlangen Tatsachen anzugeben und entsprechende Nachweise vorzulegen. Wer seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, kann die Leistung nach Paragraf 66 SGB I versagt oder entzogen bekommen, soweit die Voraussetzungen nicht nachgewiesen sind.

Kinderdepot bei DKB, ING und Co.: 13.384 Euro steuerfrei. Der Haken kommt mit 18

Die Rentenversicherung muss also nicht beweisen, dass die Ausbildung beendet wurde. Beweisen muss es derjenige, der das Geld behalten will. Die Last liegt also bei dem, der einen Elternteil verloren hat, nicht bei der Behörde, die zahlen soll.

Vier Monate können über die Rente entscheiden

Ganz ohne Vorwarnung darf die Rente allerdings nicht verschwinden. Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung erst versagt oder entzogen werden, wenn der Betroffene schriftlich auf diese Folge hingewiesen wurde und eine angemessene Frist verstreichen ließ. In der Praxis heißt das: Genau dieser Brief ist die Warnung.

Besonders tückisch wird es bei den ganz normalen Lücken im Lebenslauf. Abitur im Juni, Studienbeginn im Oktober: kein Problem. Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten darf eine Lücke von bis zu vier Monaten liegen, ohne dass der Anspruch auf Waisenrente verloren geht. Danach ist Schluss.

Das kann auch dann gelten, wenn die Pause im Lebenslauf durchaus plausibel erscheint. Die Rentenversicherung interessiert sich an dieser Stelle weniger für die Frage, ob jemand gerade sinnvoll zwischen zwei Lebensabschnitten steht. Entscheidend ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Es geht um mehrere hundert Euro im Monat

Halbwaisen erhalten zehn Prozent der Rente des verstorbenen Elternteils, Vollwaisen zwanzig Prozent, jeweils plus einen individuell berechneten Zuschlag. Ist der Elternteil vor dem eigenen 65. Geburtstag gestorben, kann die Rentenversicherung zusätzlich einen Abschlag vornehmen. Er beträgt bis zu 10,8 Prozent, wenn der Tod vor dem 62. Lebensjahr eingetreten ist.

Die letzte verfügbare Durchschnittszahl der Rentenversicherung liegt bei 428 Euro im Monat, Stand 2020. Kein Vermögen. Aber für jemanden, der ohne einen Elternteil studiert, kann das der Unterschied zwischen einer bezahlbaren Miete und dem Dispo sein. Hinzu kommt: Anders als bei der Witwenrente wird eigenes Einkommen bei der Waisenrente nicht angerechnet.

Keine Kommentare

[-AMP Version-]