Zwar bezahlen die Deutschen gerne immer noch bar und haben im Schnitt rund 100 Euro im Portemonnaie dabei. Doch die Zahl derer, die mit Karte oder Handy bargeldlos zahlen, wächst und wächst. Das sorgt dafür, dass viele Banken und Sparkassen Geldautomaten abbauen. Dennoch gibt es noch immer über 50.000 Stück deutschlandweit. Seit dem 28. Juni 2025 gilt eine neue Verordnung, die das Abheben von Geld verändert. Das Ziel des EU-Gesetzes: Bestimmte Produkte und Dienstleistungen, wie Geldautomaten, sollen der breiten Öffentlichkeit zugänglicher gemacht werden.
Geldautomaten: EU bestimmt neues Gesetz
Für viele Menschen, die Geld an einem Geldautomaten abheben, ist meist alles klar. Karte einstecken, Geheimzahl eingeben, Betrag eintippen und schon rattert der Automat und spuckt anschließend Karte und Bargeld aus. Doch auch, wenn das einfach klingt – manche Menschen haben Probleme mit diesem Vorgang. Das weiß auch die EU und hat ein neues Gesetz erlassen.
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Schon heute kann man an vielen Automaten etwa eine andere Sprache einstellen, um beim Geldabheben die Menüs und Eingaben besser zu verstehen. Künftig sollen Geldautomaten allen Menschen die Möglichkeit geben, einfach und schnell Geld abzuheben. Durch akustische Signale etwa, wenn Menschen mit einer Sehbehinderung Geld abheben möchten. Zudem sollen leicht verständliche Texte, größere Buchstaben und vereinfachte Menüs eingebaut werden. Auch sind Sprachanweisungen vorgesehen und die Möglichkeit, den Text auf dem Display des Geldautomaten zu vergrößern oder den Kontrast der Bilder zu erhöhen.
Ausnahmen und was noch betroffen ist
Ob sich Banken und Sparkassen an das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz halten und die Geldautomaten auch wirklich barrierefrei sind, soll künftig eine Marktüberwachungsbehörde kontrollieren. Und: Die neue Regelung gilt nur für Geldautomaten, die Banken und Sparkassen nach dem Stichtag in den Verkehr bringen. Das bedeutet: Bereits bestehende Automaten können „bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer, aber nicht länger als fünfzehn Jahre nach ihrer Ingebrauchnahme“ weiterhin ohne die neuen Anforderungen betrieben werden – spätestens 2040 müssen alle Geräte umgerüstet sein.
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Nicht nur Geldautomaten sind von dem neuen Gesetz betroffen. Auch Zahlungsterminals, Fahrkartenautomaten oder Check-in-Automaten müssen die neuen EU-Anforderungen erfüllen und barrierefrei sein.
EU macht Bargeldabheben zusätzlich einfacher
Ende 2025 hat die EU nachgelegt und weitere Regeln verabschiedet, die über die reine Barrierefreiheit hinausgehen. Händler und Finanzdienstleister müssen künftig vollständige Kostentransparenz herstellen: Wechselkursaufschläge, Automaten- und Bankgebühren müssen vor jeder Zahlung klar sichtbar sein, statt erst hinterher auf dem Kontoauszug aufzutauchen.
Wichtiger für den Alltag: Weil die Zahl der Geldautomaten weiter sinkt, sollen künftig auch Supermärkte, Drogerien und andere Händler in allen EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sein, Bargeldabhebungen zwischen 100 und 150 Euro zu ermöglichen – und zwar auch ohne Einkauf und ohne Mindestumsatz. Davon sollen vor allem Menschen in ländlichen Regionen profitieren, in denen klassische Geldautomaten zunehmend verschwinden.
