Es gibt eine Sorte Bankkunden, von der jedes Institut gern mehr hätte. Sie beschwert sich nicht über Kontoführungsgebühren, vergleicht keine Tagesgeldzinsen, droht nie mit Kündigung und ruft nie bei der Hotline an. Sie lässt ihr Geld einfach auf Bankkonten liegen. Jahrzehntelang.
Milliarden liegen auf Bankkonten
Auf den Bankkonten dieser Kunden liegen nach einem Gutachten im Auftrag des Bundesforschungsministeriums bis zu 4,2 Milliarden Euro. Der Verband Deutscher Erbenermittler hält bis zu neun Milliarden für möglich, verrät aber nicht, wie er darauf kommt. Was vielleicht daran liegt, dass seine Mitglieder vom Suchen leben.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie dieses Geld für soziale Innovationen nutzen will. Die Grünen haben jetzt einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der beschreibt, wie das gehen könnte: Banken sollen solche Konten künftig an ein zentrales Register melden. Bleibt die Frage, warum sich diese Kunden nicht wehren.
Wem das Geld gehört
Nun: Sie können nicht. Sie sind in den meisten Fällen tot. Und damit ist auch die Frage beantwortet, die viele beim Wort „Zugriff“ zuerst stellen: Nein, das Girokonto ist nicht gemeint. Es geht um Konten, zu denen seit zehn Jahren kein Kontakt mehr besteht, bei nachgewiesenem Todesfall nach drei Jahren.
Das eigene Geld interessiert dabei niemanden. Das Geld der Großtante schon. Denn ein erheblicher Teil dieser Milliarden gehört längst jemand anderem: Erben, die nichts davon ahnen.
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Im Amtsdeutsch heißen solche Bankkonten „nachrichtenlos“. Gemeint ist: Die Bank hat den Kontakt verloren und kann ihn nicht wiederherstellen. Das Sparbuch der Großtante, das Depot aus den Neunzigern, das Tagesgeldkonto bei einer Direktbank, von dem die Kinder nie erfahren haben. Die Banken verweisen darauf, dass ihre Möglichkeiten begrenzt seien. Das stimmt sogar.
Wer dreimal umgezogen ist und zuletzt allein lebte, hinterlässt kein familiäres und örtliches Umfeld, an dem sich eine Erbensuche entlanghangeln könnte. Von den 107,8 Millionen Girokonten in Deutschland wurden schon 2019 rund 70 Prozent online geführt. Kein Kontoauszug in der Schublade, kein Schreiben im Briefkasten. Nur ein Login, den niemand kennt.
Konto einfach nur vergessen?
Der Deutsche Bankenverband hält dagegen, dass die Sache rechtlich heikler ist, als sie klingt. Sein Chefjustiziar Thorsten Höche hat gegenüber dem MDR darauf hingewiesen, dass es bislang überhaupt keine gesetzliche Frist gibt, ab der ein Konto als unbewegt gilt. Ein Kontoinhaber, der sich zehn Jahre nicht meldet, muss schließlich nicht tot sein. Vielleicht hat er seine Bank einfach besonders konsequent vergessen.
Ein Eingriff in Eigentumsrechte sei das allemal, sagt Höche. Der Einwand ist berechtigt. Zehn Jahre Funkstille sind kein Todesnachweis. Nur erklärt er nicht, warum niemand sucht.
Der Staat weiß längst, wer gestorben ist
Seit 2015 fragt jede Bank einmal im Jahr beim Bundeszentralamt für Steuern ab, ob sie für ihre Kunden Kirchensteuer abführen muss. Kommt ein sogenannter Nullwert zurück, kann das bedeuten: kein Kirchenmitglied. Es kann auch bedeuten: weggezogen. Oder: verstorben. Welcher Fall vorliegt, wird der Bank nicht mitgeteilt.
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Die Information liegt beim Amt, einmal jährlich, für praktisch jedes Konto in Deutschland. Genutzt wird sie bislang nicht dafür, herrenlose Guthaben aufzuspüren.
Dazu kommt: Eine Datei mit sämtlichen Konteninhabern führt ohnehin jedes Institut. Die Finanzaufsicht BaFin kann zentral darauf zugreifen. Behörden dürfen abfragen. Erben nicht. Einen Abgleich mit den Sterbefällen, die bei den Meldeämtern längst erfasst sind, gibt es ebenfalls nicht. Die Daten sind also da. Was fehlt, ist der Abgleich.
Der Staat, der nach dem Geld greift, verdient längst mit
Der Gesetzentwurf des Bundesrates, der genau das vorsieht, liegt seit dem 27. August 2025 im Bundestag. Er würde die Kreditwirtschaft keinen Cent kosten. Im Entwurf steht ausdrücklich: Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft: keiner. Die Bundesregierung hat ihn zur Kenntnis genommen.
Juristisch ist das Guthaben eines Toten ein Darlehen an die Bank. Zurückzahlen müsste sie es erst nach einer Kündigung. Kündigen kann man aber niemandem, den man nicht kennt. Also verjährt der Anspruch nicht, und die Bank bleibt unbegrenzt zur Auszahlung verpflichtet. Sie arbeitet in der Zwischenzeit mit Geld, das ihr nicht gehört.
Nach rund 30 Jahren dürfen Institute das Guthaben als Ertrag ausbuchen und versteuern es als Gewinn. Der Auszahlungsanspruch der Erben bleibt davon unberührt. Geltend gemacht wird er praktisch nie. Der Staat, der jetzt nach diesem Geld greift, verdient an dieser Stelle also längst mit. Ganz ohne Gesetz, ganz ohne Fonds.
Nichtstun ist der billigste Weg
Nach Befragungen von Bankfachleuten kostet ein nachrichtenloses Konto in der Verwaltung zwei- bis dreimal so viel wie ein aktives, weil alte Datenbestände und Systeme mitgeschleppt werden müssen.
In Großbritannien beteiligen sich deshalb alle Großbanken freiwillig an einem Fonds. Die deutsche Kreditwirtschaft hortet das Geld der Toten nicht einfach aus Gier. Sie sitzt das Problem aus, weil niemand sie zwingt und weil Nichtstun der billigste Weg ist, solange kein Gesetz existiert.
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Deutschland ist der einzige G7-Staat ohne eine entsprechende Regelung. Frankreich überträgt vergessene Guthaben nach zehn Jahren an eine staatliche Hinterlegungskasse, in den USA greifen die Bundesstaaten je nach Regelung nach drei bis fünf Jahren zu. Großbritannien speist daraus seit 2008 einen Sozialfonds.
Deutschland diskutiert darüber seit mindestens 2017. Die Ampel hatte das Thema im Koalitionsvertrag und tat nichts. Schwarz-Rot hat es wieder drin und arbeitet nach eigener Auskunft noch am Konzept.
Was Hinterbliebene jetzt tun können
Bis das geregelt ist, bleibt Erben nur die Suche von Hand. Mühsam, aber nicht aussichtslos.
- Bei den Bankenverbänden nachforschen lassen. Der Bundesverband deutscher Banken nimmt Anträge auf Kontennachforschung entgegen und verschickt ein Rundschreiben an die Privatbanken am letzten bekannten Wohnort. Beim Sparkassen- und Giroverband läuft es über den zuständigen Regionalverband, die Volks- und Raiffeisenbanken haben eine eigene Anlaufstelle. Öffentliche Banken und Bausparkassen muss man einzeln anschreiben.
Ein Nachweis der Berechtigung ist nötig, etwa ein Erbschein oder ein eröffnetes Testament. Der Haken steckt im Verfahren: Gesucht wird am letzten bekannten Wohnsitz. Das Konto der Direktbank, bei der der Verstorbene vor vier Umzügen Kunde wurde, findet dieses Verfahren möglicherweise nicht.
- Beim Erbschaftsteuer-Finanzamt nachfragen. Banken müssen Guthaben eines verstorbenen Kunden binnen eines Monats dem Finanzamt melden, sobald sie vom Todesfall erfahren. Dort laufen Meldungen ein, von denen Angehörige nichts ahnen. Als Gesamtrechtsnachfolger können Erben dort nachfragen. Voraussetzung bleibt, dass die Bank überhaupt vom Tod erfahren hat.
- Unterlagen systematisch durchgehen. Alte Steuerbescheide, Freistellungsaufträge, Daueraufträge, das E-Mail-Postfach und den Passwortspeicher im Browser. Bei Onlinekonten ist der digitale Nachlass oft die einzige Spur.
- Ausland nicht vergessen. In der Schweiz hilft der Bankenombudsmann weiter, in Luxemburg stellt der Bankenverband Hilfsmittel bereit. In Österreich bekommen Privatpersonen gar nichts, dort wird nur Gerichten Auskunft erteilt.
- Fristen gibt es nicht. Auch nach Jahrzehnten kann ein Erbe die Auszahlung verlangen. Selbst nach den 30 Jahren, nach denen die Bank das Guthaben als Ertrag ausbucht, muss sie zahlen, wenn sich doch noch jemand meldet.
- Für die eigenen Erben vorsorgen. Ein simples Vermögensverzeichnis erspart der Familie Monate. Eine Kontovollmacht über den Tod hinaus erspart ihr den Erbschein.
Um wie viele Bankkonten geht es eigentlich?
Das weiß niemand. Es gibt keine Meldepflicht, also gibt es auch keine verlässliche Zahl. Weder pro Jahr noch insgesamt. Das Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen hat immerhin die Meldungen seiner Steuerprüfer ausgewertet und kommt landesweit auf bis zu 300 Millionen Euro. Hochgerechnet wären das bis zu zwei Milliarden Euro bundesweit. Andere Schätzungen kommen auf 4,2 Milliarden. Der Verband Deutscher Erbenermittler hält sogar neun Milliarden für möglich.
Wie schlecht die Angaben zusammenpassen, merkt man erst beim Nachrechnen. Die Sparkasse Dortmund führte im September 2019 nach eigenen Angaben rund 247.000 nachrichtenlose Konten mit einem Gesamtguthaben von 4,7 Millionen Euro. Macht knapp 19 Euro pro Konto.
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Überträgt man diesen Schnitt auf die bundesweit geschätzten Milliarden, landet man bei über hundert Millionen Konten. So viele Girokonten gab es 2019 in ganz Deutschland. Die Rechnung kann also nicht aufgehen. Sie zeigt etwas anderes: Die Zahlen messen nicht dasselbe.
In Dortmund stecken hunderttausende Karteileichen mit Cent-Beträgen. Alte Sparbücher, vergessene Restguthaben, Konten, um die sich zu kümmern sich nie gelohnt hat. Die Milliardenschätzungen speisen sich dagegen aus den wenigen großen Fällen: dem Depot, dem Festgeldkonto, dem Nachlass, den nie jemand gefunden hat.
Vom Bankkonto in ein Fonds
Wer die Milliarden sucht, muss nicht viele Bankkonten finden. Er muss nur die richtigen finden. Unterstellt man ein durchschnittliches Guthaben zwischen 5.000 und 20.000 Euro, kommt man bei 4,2 Milliarden auf grob 200.000 bis 800.000 Konten. Hunderttausende also, keine Millionen.
Das ist eine Überschlagsrechnung und keine Statistik. Und genau das ist das Problem. Der erste Schritt zu einer Lösung wäre, das Problem überhaupt zu zählen. Ein Blick nach Großbritannien zeigt, worauf das hinausläuft. Vom Geld, das dort in den Fonds übertragen wurde, haben Berechtigte bis Ende 2019 ganze 6,8 Prozent zurückgefordert. Der Rest liegt weiter da. Nur eben nicht mehr bei der Bank.
