T-Mobile Kündigung: Handy-Vertrag dank Vorlage richtig kündigen

T-Mobile-Vertrag online kündigen? Hier geht’s schnell und sicher per Formular

T-Mobile war früher der Name der Mobilfunksparte der Deutschen Telekom, davor war es T-Mobil. Wer damals einen Telekom-Mobilfunk-Vertrag abschlossen hat, sprach von einem T-Mobile-Vertrag. Ein Begriff, der sich bis heute gehalten hat. Doch während Begriffe und Namen wie T-Mobile überdauern, sind Verträge endlich. Denn auch bei der Telekom wird nicht jeder glücklich mit seinem Handyvertrag.

Unser Angebot: Wir helfen dir dabei, deinen T-Mobile-Vertrag bei der Telekom kündigen. Mit unserem Kündigungskonfigurator kannst du dir die Kündigung für deinen Tarif in 3 Schritten erstellen – ganz einfach und kostenlos:

  1. Persönlichen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) in das Formular eintragen.
  2. Vertragsdaten (Mobilfunknummer und Kundennummer) eingeben.
  3. Du bekommst die versandfertige Muster-Kündigung als PDF und musst sie noch abschicken– am besten per Einschreiben mit Rückschein.

Achtung: Wenn du deinen Handy-Vertrag zu früh kündigst, verlierst du möglicherweise Vorteile. Kündigst du zu spät, verlängert sich dein Vertrag um ein weiteres Jahr zu schlechteren Konditionen. Du kannst dich daher auch an die rechtzeitige Kündigung deines Vertrages von unserem Partner remind.me erinnern lassen.

Es werden keine persönlichen Angaben gespeichert. Sie dienen lediglich der Erstellung Deiner Kündigung.
Schritt 1: Eingabe der persönlichen Daten
* Pflichtangaben
Schritt 2: Eingabe der Vertragsdaten
(wenn bekannt)
(wenn eigenes Datum erwünscht)
* Pflichtangaben
Schritt 3: Kündigung abschicken oder drucken

T-Mobile-Vertrag kündigen: Fristen und Formalitäten

Eine Vertragslaufzeit bei T-Mobile – also der Telekom – dauert in der Regel 24 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Bei einem Tarif ohne Mindestvertragslaufzeit beträgt die Kündigungsfrist stets 4 Wochen zum Monatsende. Das ist zum Beispiel bei Prepaid-Karten der Fall.

Wer einen alten Vertrag abgeschlossen hat oder anderweitig unsicher ist: Auch unter der Marke T-Mobile abgeschlossene Verträge oder solche, die ursprünglich nicht unter der Tarifstruktur „MagentaMobil“ firmierten, sind den genannten Kündigungs-Bedingungen und der Kündigungsfrist unterstellt. Einen alten T-Mobile-Vertrag kannst du genau so bei der Telekom kündigen, wie einen aktuellen. Gleiches gilt natürlich auch für andere uralte Markennamen wie T-D1 oder T-Mobil. Anderes gilt, wenn deine Rechnung von einem Provider wie mobilcom-debitel gilt.

Bist du nicht sicher, wann du genau kündigen musst oder wie lange du noch an seinen bestehenden Vertrag gebunden bist, kannst du das Kündigungsschreiben auch zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“ ausstellen. Hier kann es dann aber sein, dass der Vertrag noch einige Zeit weiter läuft. Im Zweifel hilft ein Anruf bei der Telekom-Hotline oder eine Kontaktaufnahme via Kontaktformular oder Online-Chat.

Wie muss die T-Mobile-Kündigung aussehen?

Laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) besteht die Telekom auf eine schriftliche Kündigung. Akzeptiert wird das Kündigungsschreiben per Brief (Einschreiben empfohlen) oder E-Mail. Fax-Kündigungen akzeptiert die Telekom nicht mehr. Bei der Kündigung per E-Mail sollte in jedem Fall eine Kündigungsbestätigung angefordert werden. Die Kündigung per Brief sollte zur Sicherheit als Einschreiben mit Rückschein verschickt werden. Bei einem alten T-Mobile Handyvertrag hat die Telekom das Recht, auf eine schriftliche Kündigung zu bestehen. Das Recht der Kündigung per E-Mail wurde erst später eingeführt.

Adressen und Anschriften – Wo muss die Telekom-Kündigung landen?

Die Telekom hat ihren Firmensitz Bonn. Hier befindet sich auch die Kundenbetreuung, bei der die schriftliche Kündigung bearbeitet wird. Die Kündigung eines Handyvertrags bei Der Telekom muss diese Empfänger-Anschrift tragen:

Telekom Deutschland GmbH
Landgrabenweg 151
53227 Bonn

Eine Kündigung per E-Mail schickst du an folgende Telekom-Adresse: kundenservice.mobilfunk@telekom.de

Die Telekom-Hotline erreichst du aus dem Festnetz kostenlos unter 0800 3302202, vom Handy über die Kurzwahl 2202

Wichtige Informationen zur Kündigung

Für die Anbieter gilt immer das Datum des Eingangs der Kündigung. Wenn es zeitlich knapp wird, reicht das fristgerechte Datum des Poststempels nicht unbedingt für eine ordentliche Kündigung aus. Geht das Schreiben zu spät ein, ist die Kündigung nicht wirksam.

Kündigung per Internet im Telekom-Kundencenter

Das Telekom-Kundencenter bietet dir nicht nur die Möglichkeit, deinen Mobilfunk-Vertrag und Tarif selber zu administrieren, Tarife zu wechseln und Optionen zu buchen, du findest auch alle Informationen zu deinem Telekom Handyvertrag – etwa die restliche Laufzeit und die Kündigungsfrist. Außerdem kannst du zumindest bei aktuellen Verträgen auch schon während der Mindestlaufzeit per Mausklick kündigen. Dazu musst du im Kundencenter der Telekom deinen Vertrag auswählen und auf der Seite mit allen Details ganz nach unten scrollen. Dort gibt es eine Möglichkeit der Kündigung per Mausklick.

Außerordentliche Kündigung und Widerrufsrecht

Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht dann, wenn die Telekom Vertragsinhalte zum Nachteil des Kunden ändert. Zum Beispiel bei Preiserhöhungen von mehr als 5 Prozent. Solche Änderungen kündigt der Anbieter in der Regel schriftlich an. Ab Eingang dieses Schreibens, gilt das außerordentliche Kündigungsrecht für vier Wochen. In dieser Zeit muss der Vertrag, sofern gewollt, gekündigt werden. Ein Vertrag wurde abgeschlossen und entpuppt sich schnell als Fehlwahrnehmung? In den zwei Wochen nach Vertragsabschluss kann dieser Abschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Das gilt allerdings nur, wenn der irrtümlich gewählte Vertrag online oder per Telefon abgeschlossen wurde, also keine Unterschrift trägt.

Kündigung bei der T-Mobile: Was passiert mit der SIM-Karte und der Handynummer?

Ist die Kündigung bei der Deutschen Telekom erfolgt, deaktiviert der Anbieter die SIM-Karte im System. Das heißt, sie kann nicht weiter verwendet werden. Du musst die SIM-Karte aber auch nicht zurückschicken. Am einfachsten ist es, die Karte unbrauchbar zu machen – etwa zu zerschneiden – und anschließend zu entsorgen. Auch nach der erfolgten Kündigung hat der Kunde das Recht, seine Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitzunehmen. 30 Tage nach der Abschaltung kannst du die Nummer noch zu einem neuen Anbieter wechseln, danach ist sie für immer verloren. Für die Rufnummernportierung verlangt die Telekom jedoch eine Gebühr.

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