1&1 Vertrag kündigen

Nicht jeder, der einen Mobilfunk-Vertrag bei 1&1 - gesprochen wie 1und1 - hat, ist auf Dauer auch glücklich mit ihm. Deshalb zeigen wir dir hier, wie du deinen Vertrag bei 1&1 kinderleicht kündigen kannst.

1&1-Vertrag online kündigen? Hier geht’s schnell und sicher

Die Gründe für eine Kündigung sind vielfältig, doch viele scheuen diesen Schritt. Dabei ist es ganz einfach. Wir helfend dir hier dabei, deinen Vertrag bei 1&1 zu kündigen. Mit dem Kündigungskonfigurator kannst du dir eine Vorlage für deine Kündigung bei 1&1-Vertrag in 3 Schritten erstellen lassen – ganz einfach und kostenlos.

  1. Persönlichen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) in das Formular eintragen.
  2. Vertragsdaten (Mobilfunknummer und Kundennummer) eingeben.
  3. Du erhältst erhalten die versandfertige Muster-Kündigung als PDF. Du musst sie nur noch abschicken – am besten per Einschreiben mit Rückschein.

Achtung: Wenn du deinen Handy-Vertrag zu früh kündigst, verlierst du möglicherweise Vorteile. Kündigst du zu spät, verlängert sich dein Vertrag um ein weiteres Jahr zu schlechteren Konditionen. Lass dich an die rechtzeitige Kündigungs deines Vertrages von unserem Partner remind.me erinnern oder erstelle direkt deine Kündigung mit dem inside digital Kündigungskonfigurator.

Es werden keine persönlichen Angaben gespeichert. Sie dienen lediglich der Erstellung Deiner Kündigung.
Schritt 1: Eingabe der persönlichen Daten
* Pflichtangaben
Schritt 2: Eingabe der Vertragsdaten
(wenn bekannt)
(wenn eigenes Datum erwünscht)
* Pflichtangaben
Schritt 3: Kündigung abschicken oder drucken

1&1 kündigen: Fristen und Formalitäten

Die Vertragslaufzeit bei 1&1 dauert in der Regel 24 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate beziehungsweise 12 Wochen zum Ablauf dieser zwei Jahre. Bei einem Vertrag ohne Mindestvertragslaufzeit beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage. Ist man sich nicht sicher, wann man genau kündigen muss oder wie lange man noch an seinen bestehenden Vertrag gebunden ist, kann man die Kündigung auch zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“ aussprechen. Hier kann es dann aber sein, dass der Vertrag noch einige Zeit weiterläuft. Im Zweifel hilft ein Anfrage (telefonisch) bei der Hotline von 1und1 oder eine Kontaktaufnahme via Kontaktformular.

Wie muss die 1&1-Kündigung aussehen?

Laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) besteht 1&1 auf eine Kündigung in schriftlicher Form. Akzeptiert wird das Kündigungsschreiben per Brief oder E-Mail. Empfehlung: Die Kündigung per Brief und dann als Einschreiben mit Rückschein versenden. Bei der Internet-Kündigung per E-Mail sollte der Kunde in jedem Fall eine Kündigungsbestätigung anfordern. Auch per Fax kann ein 1&1-Vertrag gekündigt werden. Hier ist zu beachten, dass das Sendeprotokoll im Streitfall als Beweis für eine fristgerechte Kündigung dient.

Adressen und Anschriften – Wo muss die 1&1-Kündigung landen?

1&1 hat den Firmensitz im hessischen Montabaur. Hier werden auch die Kündigungen bearbeitet. Die Kündigung eines Handyvertrags bei 1&1 muss diese Empfänger-Anschrift tragen:

1&1 Telecom GmbH
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur

Die Kündigung per E-Mail solltest du an diese E-Mail-Adresse schicken: info@1und1.de

Die Faxnummer für eine Kündigung bei 1&1 lautet: 0721 960 8132
Die 1&1-Hotline für Rückfragen: 07219600

Kann ich bei 1&1 online kündigen?

Bei 1&1 ist es möglich, die Kündigung für deinen Vertrag online vormerken zu lassen. Das bedeutet aber nicht, dass man bei 1&1 online kündigen kann. Lässt man seine Kündigung im Online-Portal vormerken, muss man sich innerhalb der nächsten 14 Tage telefonisch melden, um die Kündigung für den Tarif zu bestätigen. Immerhin: Für die Einhaltung der Kündigungsfrist gilt das Vormerken der Kündigung bei 1&1 auf der Webseite. Bleibt dann aber der Anruf aus, wird die Kündigung wieder hinfällig und man rasselt mitunter in eine Vertragsverlängerung. Wir empfehlen daher die schriftliche Kündigung bei 1&1.

Wichtige Informationen zur Kündigung

Für die Anbieter gilt immer das Datum des Eingangs der Kündigung. Wenn es zeitlich knapp wird, reicht das fristgerechte Datum des Poststempels nicht für eine ordentliche Kündigung aus. Wenn die Kündigung erst ein paar Tage später und damit zu spät beim Anbieter eintrifft, ist unter Umständen nicht mehr wirksam.

Außerordentliche Kündigung und Widerrufsrecht

Ein außerordentliches Kündigungsrecht, auch Sonderkündigungsrecht, besteht dann, wenn 1&1 Vertragsinhalte zum Nachteil des Kunden ändert. Zum Beispiel bei Preiserhöhungen von mehr als 5 Prozent. Der Anbieter kündigt solche Änderungen in der Regel schriftlich an. Ab Eingang dieses Schreibens, gilt das Sonderkündigungsrecht für vier Wochen. In dieser Zeit muss der Kunde den Vertrag, sofern gewollt, schriftlich kündigen. Je nachdem kann eine außerordentliche Kündigung im Einzelfall auch aus Kulanz des Anbieters akzeptiert werden. Ein Vertrag wurde abgeschlossen und entpuppt sich schnell als Fehlwahrnehmung? In den zwei Wochen nach Vertragsabschluss kann dieser Abschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Das gilt allerdings nur, wenn der irrtümlich gewählte Vertrag online oder per Telefon abgeschlossen wurde, also keine Unterschrift trägt.

Kündigung bei 1&1: Was passiert mit der SIM-Karte und der Handynummer?

Ist die Kündigung bei 1und1 erfolgt, deaktiviert der Anbieter die SIM-Karte nach Ablauf der Laufzeit im System. Das heißt, sie kann nicht weiter verwendet werden, der Nutzer muss sie aber auch nicht an den Anbieter zurückschicken. Am einfachsten ist es, die Karte unbrauchbar zu machen – etwa zu zerschneiden – und anschließend zu entsorgen. Auch nach der erfolgten Kündigung hat der Kunde das Recht, seine alte Rufnummer zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Für die Rufnummernportierung verlangt 1&1 jedoch eine Gebühr. In der Regel gibt es jedoch beim neuen Anbieter nach dem Wechsel für die mitgebrachte Rufnummer einen Bonus.

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