Hitzefrei im Büro: Diese Regeln müssen Arbeitnehmer kennen

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Wenn draußen die Temperaturen über die 30-Grad-Marke steigen, beginnt unter anderem in vielen Büros ohne Klimaanlage das schweißtreibende Arbeiten. Aber haben Angestellte die Möglichkeit, bei ihrem Chef ähnlich wie früher in der Schule einen hitzefreien Tag anzumelden? Wir klären auf.
Frau bei Hitze im Büro
Bildquelle: Adboe Stock

Wer bei sommerlichen Temperaturen am Strand oder Pool liegen kann, um genüsslich nach dem Cocktailschlürfen ins kühle Nass zu springen, hat alles richtig gemacht. Anders sieht es für all jene aus, die keinen Urlaub haben, sondern bei zuweilen tropischen Temperaturen zum Beispiel im Büro, in Geschäften und Lagerhallen oder auch in der Universität ihrer Arbeit nachgehen müssen. Für viele Arbeitnehmer geht es dann nur noch darum, den Tag so gut es geht zu überstehen. Denn ein klassisches Arbeitsrecht auf hitzefrei hast du nicht – egal, wie hoch die Raumtemperatur am Arbeitsplatz ausfällt. Aber ist das wirklich so? Selbst Juristen sind sich hier uneins und lassen unisono verlauten: Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Ab welcher Temperatur ist es im Büro zu heiß?

In der Arbeitsstättenrichtlinie (Punkt A3.5) ist festgehalten, dass in Arbeitsräumen die zuträgliche Raumtemperatur grundsätzlich nicht über 26 Grad Celsius liegen sollte. Klingt an heißen Sommertagen nach einem Freifahrtschein für zusätzliche Frei-Tage ab der warmen Mittagszeit. Aber Vorsicht: Dem ist nicht so. Einfach so die Arbeit einzustellen und auf hitzefrei zu machen, ist für Mitarbeiter der eindeutig falsche Weg.

Denn in besonderen Fällen müssen Mitarbeiter auch Temperaturen von bis zu 35 Grad Celsius hinnehmen, ohne frei machen zu dürfen. Und dazu zählen auch Sommertage mit großer Hitze. Doch ein Arbeitgeber darf seine Angestellten auch nicht mit Temperaturen um die 40 Grad allein lassen. Er muss dann geeignete Maßnahmen zum Schutz seiner Mitarbeiter ergreifen. Und die Kosten dafür kann er sich unter Umständen sogar vom Vermieter der Büroimmobilie zurückholen.

Eine geeignete Maßnahme kann unter anderem sein, dass er an Fenstern einen Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung anbringt. Etwa Jalousien, Markisen oder Rollos. So lässt sich an Tagen mit hoher Sonneneinstrahlung die UV-Strahlung im Büro reduzieren. Auch das Aufstellen von Ventilatoren kann für Linderung durch einen kalten Luftstrom sorgen. Zudem ist die Bereitstellung von mobilen Klimageräten durch den Arbeitgeber eine Möglichkeit, die Produktivität im Arbeitsraum nicht einbrechen zu lassen.

Muss ich auch im Sommer eine lange Hose im Büro tragen?

Verantwortungsvolle Arbeitgeber stellen an heißen Tagen zudem gekühlte (nicht zu kalte!) Getränke zur Verfügung. Auch ein gelockerter Dresscode am Arbeitsplatz kann schon als geeignete Maßnahme gegen die Hitze bei der Arbeit dienen. Niemandem ist im Büro geholfen, an einem Anzug-Zwang oder anderen Kleidungsregeln festzuhalten, wenn darunter bei schweißtreibender Raumtemperatur die Gesundheit der Angestellten leidet. Eine kurze Hose im Büro sollte in Ausnahmefällen immer erlaubt sein. Auch das Tragen von Flip Flops sollte kein Problem darstellen, wenn es zu keinem Publikumsverkehr kommt und bei der Arbeit einer sitzenden Tätigkeit nachgegangen wird.

In Büros, in denen sich die Temperatur nicht auf ein erträgliches Maß senken lässt, sollten Beschäftigte das Gespräch mit ihrem Chef oder dem Betriebsrat suchen. So könnte zum Beispiel als geeignete Maßnahme bei der Arbeit auch eine Home-Office-Regelung gefunden werden, sofern dies Sinn ergibt und in den heimischen vier Wänden nicht auch ein Hitzebunker bei der Telearbeit wartet.

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Ist eine Verschiebung der Arbeitszeiten möglich?

Auch eine Anpassung der Arbeitszeiten (Gleitzeit) ist nach Absprache als sinnvolle Maßnahme gegen Hitze vorstellbar. Wer früh anfängt zu arbeiten, darf auch eher Feierabend machen; und so ab der quälenden Mittagshitze die Zeit sinnvoller nutzen als am Arbeitsplatz. Positiver Nebeneffekt: In den frühen Morgenstunden ist auch die Anreise zur Arbeit oft sehr viel angenehmer als zur Rush-Hour.

Umgekehrt kann der Arbeitgeber seine Angestellten im Übrigen auch verpflichtend dazu aufrufen, eher mit der Arbeit zu beginnen. Die persönlichen Lebensumstände der Arbeitnehmer (zum Beispiel Kinder in der Kita abliefern) müssen aber immer Berücksichtigung finden. Spät arbeiten? Unter Umständen keine gute Idee. Denn dann haben sich Räume in der Regel schon stark aufgeheizt.

Was ist mit Schwangeren und älteren Menschen?

In keinem Fall dürfen Arbeitnehmer an heißen Sommertagen einfach so zu Hause bleiben oder das warme Büro ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlassen. Wer es doch tut, riskiert entsprechende Konsequenzen wie eine Abmahnung oder im Wiederholungsfall sogar die Kündigung. Ausnahmen gelten bei zu heftiger Hitze für Schwangere, stillende Mütter und Menschen, die über ein ärztliches Attest gesundheitliche Probleme nachweisen können. Sie haben an extrem heißen Tagen das Recht auf eine Freistellung. Das gilt übrigens auch für ältere Menschen. Harte körperliche Arbeit sollte an Sommertagen ohnehin nur früh morgens oder spät abends erfolgen. Und niemals vergessen: Viel trinken ist ein Muss.

Abweichungen von allen Regeln können auch dann gelten, wenn die Ozonwerte zu hoch sind oder Sommersmog das Atmen erschwert. Dann sind Firmen angehalten, sich an die Empfehlungen der örtlichen Behörden zu halten. Vor allem für körperlich schwere Arbeiten (im Außenbereich) gelten dann Einschränkungen. Sind Außenarbeiten nicht zu vermeiden, ist es ratsam, immer einen passenden Sonnenschutz zu tragen. Sowohl am Körper als auch auf dem Kopf. Dem Schutz vor UV-Strahlen sollte dann besondere Beachtung geschenkt werden.

Was passiert bei Arbeitsplatz-Temperaturen von über 35 Grad?

Übrigens: Hat der Arbeitgeber Maßnahmen ergriffen, die Bürotemperatur zu mildern, es gelingt ihm aber trotz allem nicht, ist ab einer Raumtemperatur von mehr als 35 Grad in jedem Büro das Ende der Fahnenstange erreicht. Dann gilt das Arbeiten am Arbeitsplatz als unzumutbar und darf eingestellt werden. Zumindest dann, wenn eine erhebliche Gefahr für die eigene Gesundheit zu befürchten ist (§ 9 ArbSchG). Doch auch hier gilt: Einfach so sollte niemand seine Arbeit quittieren, wenn man es sich mit seinem Vorgesetzten nicht verscherzen möchte; ist die Hitze auch noch so quälend.

Jeder Chef ist bei zu hohen Temperaturen aber ohnehin gefordert zu handeln. Denn Studien belegen, dass die Konzentration von Angestellten spürbar zurückgeht, wenn die Raumtemperatur zu hoch ist. Ein Arbeitgeber, der seine Angestellten ohne Schutzmaßnahmen bei steigenden Raumtemperaturen „schmoren“ lässt, riskiert übrigens auch ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Allerdings müsste dafür auch erst einmal ein Arbeitnehmer gegen seinen Brot-und-Butter-Geber klagen.

Am cleversten sind aber ohnehin jene Arbeitnehmer, die sich an heißen Sommertagen nicht auf ihre Rechte oder hitzefrei berufen, sondern einfach Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen. Denn was kann es Schöneres geben, als relaxt im Garten, am See oder sogar Strand zu liegen und das schöne Wetter mit einer greifbaren Abkühlung zu genießen – Hitze hin oder her.

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1 KOMMENTAR

  1. Nutzerbild Thomas F.

    Wir haben in unserem 2-Mann-Büro je einen selbstgekauften Ventilator und Klimaanlage stehen. Ohne die Dinger könnte ich nicht mehr klar denken bei 30+ Grad. Der Chef hat noch nicht einmal nachgefragt, wie es den Angestellten geht.
    Einziges Highlight der Hitze: Die Kolleginnen tragen sehr luftige Kleidung. 😀

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