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E-Scooter Regeln: Missachtung kostet schnell 100 Euro

8 Minuten
Mit dem E-Scooter im Straßenverkehr unterwegs zu sein, kann Spaß machen. Insbesondere dann, wenn man den Stau links liegen lassen kann. Doch es gibt Regeln. Und wer sich an die Regeln nicht hält, muss unter Umständen ähnlich wie ein Fahrradfahrer schnell eine hohe Strafe zahlen.
BMW X2 City
Bildquelle: BMW

In einer Stadt an das angedachte Ziel zu kommen, ist manchmal gar nicht so einfach. Nicht jeder Erwachsene kann auf ein eigenes Auto zugreifen. Carsharing steht längst nicht flächendeckend zur Verfügung und attraktive Free-Floating-Modelle wie jene von Share Now oder Sixt Share sind ohnehin auf ausgewählte Großstädte beschränkt. Und wenn dann noch volle Straßen das Autofahren zur Qual werden lassen, ist man für jede Alternative dankbar. Eine solche Option kann das Fahrrad sein. Aber auch E-Scooter prägen schon heute das Bild vieler Städte – insbesondere wegen Sharing-Anbietern wie Tier, Bolt, Voi oder Lime. Seit Sommer 2019 darf (fast) jeder auch mit einem strombetriebenen Elektro-Scooter unterwegs sein. Vorausgesetzt, das Gefährt ist mit einer Straßenzulassung ausgestattet.

Wo darf ich mit einem E-Scooter fahren?

Grundsätzlich sind die Regeln für den Einsatz von Elektro-Tretrollern – egal ob für Erwachsene oder Kinder – in der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung festgehalten. Anders als ursprünglich geplant wird nicht zwischen zwei E-Scooter-Modellen unterschieden, sondern es gelten grundsätzliche Regeln für eine Straßenzulassung.

Regeln für Elektro-Scooter

  • Nutzung ab dem 14. Lebensjahr
  • auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren
  • maximale Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
  • bereits ab 0,3-Promille macht man sich unter Alkoholeinfluss strafbar

Das Fahren mit einem E-Roller auf Straßen ist innerorts grundsätzlich verboten. Es sei denn, es steht kein Radweg zur Verfügung. Dann darf man auf die Straße ausweichen.

Wichtig: Gegenwärtig sind im Fachhandel auch Elektro-Tretroller zu haben, die mit einer höheren Geschwindigkeit als 20 km/h fahren können. Diese Modelle sind im deutschen Straßenverkehr generell nicht erlaubt. Wer einen solchen E-Scooter abseits eines Privatgeländes nutzt, tut dies illegal. Auch wer auf dem Gehweg oder in einer Fußgängerzone fährt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 75 Euro. Wer mit einem Elektro-Roller vor einer Ampel steht, muss zunächst die Ampel für Fahrradfahrer beachten. Nur wenn eine solche Ampel nicht existiert, gilt die Ampel für den fließenden Verkehr.

Zu zweit E-Scooter fahren? Nicht erlaubt!

Und noch eine Regel solltest du unbedingt kennen, wenn du mit einem E-Scooter unterwegs bist: Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, mit einem E-Scooter mehr als nur eine Person zu befördern. Das Fahren auf einem E-Scooter mit zwei oder sogar drei Personen ist nicht gestattet. Insbesondere auf Leih-Scootern sieht man häufiger Menschen gemeinsam fahren, das ist aber nicht zulässig. Wer doch zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs ist und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

Auch das Mitführen von Gegenständen auf dem Trittbrett – etwa Getränkekisten – ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht gestattet. Was viele Nutzer ebenfalls nicht wissen: Wer mit zwei E-Scootern nebeneinander fährt, riskiert ebenfalls ein Bußgeld. Mindestens 15 Euro, in der Spitze sogar 30 Euro bei einer daraus resultierenden Sachbeschädigung werden fällig, wenn man diese Regel nicht beachtet.

Beim Kauf eines E-Scooters ist immer darauf zu achten, dass das favorisierte Modell für den deutschen Straßenverkehr zugelassen ist. Bei vielen auf den ersten Blick attraktiven Modellen, die zum Teil auch bei bekannten Onlineshops wie Amazon, Media Markt oder Saturn zu haben sind, ist das nicht der Fall.

E-Scooter fahren: Brauche ich eine Zulassung oder einen Helm?

Für die Nutzung eines elektrischen Tretrollers ist abgesehen von einer Versicherung keine spezielle Zulassung notwendig. Auch einen Führerschein oder eine andere Fahrerlaubnis braucht man für eine Verwendung laut E-Scooter-Gesetz nicht.

Selbst eine Pflicht zum Tragen eines Helms gibt es in Deutschland nicht. Jedem Fahrer eines E-Scooters ist aber dringend zum Tragen eines Kopfschutzes zu raten. Denn Kopfverletzungen können bei Stürzen ähnlich wie bei E-Bikes schnell zu bleibenden, wenn nicht sogar tödlichen Schäden führen.

Grundsätzlich gilt: Von der neuen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung werden Fahrzeuge erfasst, die über eine Lenk- oder Haltestange verfügen und verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen erfüllen. Sie müssen zum Beispiel über ein funktionierendes Brems- und Lichtsystem verfügen. Wichtig ist dabei, dass zwei unabhängige Bremsen am Vorder- und Hinterrad nutzbar sind.

Jeder E-Scooter muss eine Hupe oder Klingel besitzen

Auch eine Hupe oder Klingel ist an jedem E-Scooter in Deutschland vorgeschrieben, wenn er im öffentlichen Straßenverkehr zum Einsatz kommt. Ein Blinker stellt hingegen keine Voraussetzung dar, um einen E-Scooter im deutschen Straßenverkehr nutzen zu dürfen. Einzelne Modelle wie der Exit Cross von IO Hawk verfügen aber trotzdem über zusätzliche Sicherheits-Features.

Wichtig ist bei einem Kauf übrigens auch ein Blick auf die Leistung. Denn im deutschen Straßenverkehr sind nur Scooter zugelassen, die auf eine Leistung von maximal 500 Watt kommen. Selbstbalancierenden Fahrzeugen gestattet der Gesetzgeber eine Leistung von 1.400 Watt.

Wer versucht, seinen E-Tretroller schneller zu machen, findet dafür im Internet sicherlich die eine oder andere Anleitung. Erlaubt ist es aber wie eingangs erwähnt nicht, mit mehr als 20 km/h auf deutschen Straßen zu fahren. Wer den Elektromotor doch übertaktet und erwischt wird, riskiert ein hohes Bußgeld.

Für die Nutzung von Hoverboards, Airwheels und E-Skateboards gelten übrigens andere Regeln. Sie dürfen, Stand heute, nicht im öffentlichen Verkehrsraum verwendet werden, warnt der ADAC. Wer diese Fortbewegungsmittel trotzdem nutzt und einen Unfall verursacht, muss alle Schäden selbst bezahlen. Denn die Privathaftpflicht bezahlt nichts. Eine Nutzung sollte deswegen nur dort erfolgen, wo man andere Verkehrsteilnehmer und fremde Gegenstände wie Autos nicht gefährden kann.

Benötige ich eine Versicherung?

Auf die Frage, ob das Fahren mit einem E-Scooter nur mit einer Versicherung gestattet ist, gibt es eine klare Antwort: Ja! Es besteht Versicherungspflicht. Schon allein vor dem Hintergrund, dass es immer zu Unfällen mit anderen Verkehrsteilnehmern kommen kann, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.

Die jeweilige Versicherung kommt dann im Falle eines Unfalls ohne Alkohol- oder Drogeneinfluss für Schäden Dritter auf. Der Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung wird über eine Plakette geregelt, die bei vielen Versicherern zu bekommen ist und am E-Scooter angebracht werden muss; gut sichtbar im hinteren Bereich des Scooters. Ein spezielles Versicherungskennzeichen ist nicht notwendig. Auch zum TÜV muss man mit dem E-Scooter nicht fahren.

Und was kostet die Versicherung eines E-Scooters? Führende Versicherungsunternehmen bieten eine E-Scooter-Versicherung (Haftpflicht) zu Preisen von meist etwa 25 Euro im Jahr an. Einige Versicherungen verlangen von jüngeren Fahrern aufgrund geringerer Erfahrung höhere Beträge von um die 50 Euro. Inklusive Teilkasko sind 40 bis 60 Euro im Jahr üblich.

Wer sich mit dem Gedanken beschäftigt, einen E-Scooter zu kaufen, sollte die passenden Modelle genau miteinander vergleichen. Denn die Unterschiede liegen oft im Detail. Vor einem Kauf ebenfalls wichtig: Nach Möglichkeit eine Probefahrt unternehmen. Denn nur so kann man sich wirklich von der Qualität eines Rollers überzeugen. Auf der Homepage des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kannst du übrigens eine Liste der in Deutschland zugelassenen E-Scooter einsehen.

Betrunken E-Scooter fahren – keine gute Idee

Eine feuchtfröhliche Partynacht feiern und anschließend den E-Scooter besteigen? Keine gute Idee! Denn nicht nur wer betrunken E-Bike fährt, riskiert drastische Strafen durch die Ordnungsbehörden. Auch auf dem E-Scooter gelten unter Alkohol- und Drogen-Einfluss ganz klare Regeln. Es gelten nämlich die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.

Besonders wichtig ist diese Regel für Fahranfänger und für alle unter 21 Jahren. Sie dürfen in den ersten beiden Jahren überhaupt keinen Alkohol getrunken haben, wenn sie einen E-Scooter besteigen möchten. Mit anderen Worten: Es gibt eine Promillegrenze von 0,0. Für alle anderen gilt: Bei mehr als 0,5 Promille hört der Spaß auf. Allerdings macht man sich auch schon ab 0,3-Promille strafbar, wenn man unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen, warnt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr.

Diese Strafen drohen, wenn man unter Alkoholeinfluss E-Scooter fährt

Fahranfänger riskieren bei mehr als 0,0 Promille nicht nur eine Geld-, sondern im schlimmsten Fall sogar eine Gefängnisstrafe. Bis zu fünf Jahre hinter „schwedischen Gardinen“ sind möglich. Und der Führerschein ist auch noch weg.

Wer kein Fahranfänger mehr ist und mit 0,5 bis 1,09 Promille Alkohol im Blut erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen. Und zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg gibt es als „Bonus“ dazu.

Bei 1,1 Promille und mehr liegt keine Ordnungswidrigkeit mehr vor, sondern eine Straftat, wie unter anderem die Polizei Köln mitteilt.

Handy auf dem E-Scooter nutzen? Verboten!

Und solltest du dabei erwischt werden, wie du auf einem E-Scooter während der Fahrt ein Smartphone nutzt, können schnell 100 Euro weg sein. Besitzt du einen Führerschein, gibt es zudem noch 1 Punkt in Flensburg. Auch auf dem E-Scooter gilt: Finger weg vom Handy.

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10 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Joba

    Also ich finde das Gesetz viel zu übertrieben und lächerlich. Die deutschen dürfen wieder keinen Spaß haben. Sie können nicht fahren und müssen reglementiert werden.
    Und zu allem Überfluss auch noch als letztes Land.
    Überall sonst in Europa fahren die Scooter bereits. Bis 25 km/h gelten sie als Fahrrad und gut ist.
    Es könnte ja so einfach sein.
    Hilfe, ein Scooter mit 12 km/h auf dem Gehweg…. Alter? Wisst ihr eigentlich wie langsam das ist? Ich war letztens draussen Joggen. Ich bin nicht wirklich gut aber im Studio Joggen ich so circa 10 km/h und ab und zu Sprints mit 14km/h.
    Ich jogge also draussen da überholen mich gemütlich zwei kleine Mädels. Zwischen acht und zwölf Jahren alt. Auf ihren tretrollern!! Da klappt es ja gelle? So viel Dummheit seitens der Politik und der Berichterstattung ist einfach nur hart….
    Kinder bis acht müssen, Kinder bis zehn dürfen mit dem Rad auf den Gehweg. Räder sind schneller und schwerer als Scooter! Da klappt doch auch alles im normalen Rahmen!
    Wenn draussen renne, brauche ich dann bald auch einen Versicherungsaufkleber? Omg ich kann’s nicht glauben…
    Aber das schlimmste ist ja noch die 20km/h.
    Jeder Radfahrer ist schneller. Wenn er ein E-Bike hat sogar deutlich. Hilfe, ich werde Auswandern. Ihr habt es geschafft, mir Deutschland madig zu machen.

    Wieso nicht einfach: E-scooter mit einer bbh von max 30 km/h ab 15.
    Und solche, die max 20 km/h fahren (ich hab’s probiert, ich kann schneller rennen!!)
    Ab 12 Jahren.
    Sie gelten als Fahrrad. Man darf mit ihnen auf den Gehweg aber dort gilt Rücksicht auch Fußgänger und max 10 km/h (wie im Verkehrsberuhigung Bereich die Schrittgeschwindigkeit! ) Wisst ihr eigentlich wie langsam das ist?
    Alle wären glücklich, der trennt würde groß kommen und wenn es nicht klappt, könnte man immer noch Helmpflicht oder ähnliches hinzufügen.
    So ist Deutschland das Schlusslicht und die deutschen sind wieder zu doof zum 12 km/h fahren ! Hilfe auf dem Gehweg fährt ein Kind das ansonsten auf dem Gehweg mit dem Rad unterwegs wäre! Hilfe Hilfe jetzt kann es zwar nur noch 12 km/h fahren aber es ist deutsch. Und als deutscher ist man dazu zu doof. Die osis können es übrigens…
    Denkt da alle mal in Ruhe drüber nach Leute. Und an alles Radfahrer: fegt die Scooter nicht vom Radweg bitte. Sie können nichts dafür das die Politik so dumm ist.
    Bitte Leute, geht wählen!

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    • Nutzerbild Mannix

      Joba, du sprichst mir aus der Seele. Mittlerweile werden wir nur noch von Deppen regiert, und die größten Deppen sind unsere letzten Verkehrsminister. Warum muss Deutschland immer eine Sonderregelung beanspruchen und unsere Nachbarländer machen uns vor wie alles einfach zu regeln ist.
      Armes Deutschland ☹️

      Antwort
  2. Nutzerbild Marco

    „Ein Akku mit hoher Wattzahl verspricht übrigens nicht automatisch eine höhere Reichweite.“
    Was soll diese Wattzahl von Akku sein? Ist damit die max Leistungsfähigkeit des Akkus gemeint. (W ist nicht = Wh)

    „Für die Fahrdauer ist vor allem Ampere die entscheidende Einheit.“
    Ampere ist lediglich die Einheit für den Strom und hat keine Aussagekraft zur Fahrdauer.

    „Amperestunden weisen in diesem Zusammenhang auf die eigentliche Kapazität des Akkus hin.“
    Ja, sind aber nur die halbe Wahrheit.
    Ohne die Spannung hat diese wenig Aussagekraft zur gespeicherten Energie und somit zur Fahrdauer. In diesen Zusammenhang ist die Wh die entscheidende Einheit.

    Antwort
    • Vielen Dank für dein Feedback. Da habe ich in Physik wohl schlecht aufgepasst in der Schule… 🤐

      Text ist angepasst… wenn Du noch weitere Hinweise hast, meld‘ dich gerne.

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  3. Nutzerbild Tobias

    Tauriges Deutschland mehr braucht man dazu nicht zu sagen.

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    • Weil? 🤔

      Antwort
  4. Nutzerbild Kappes

    Es ist doch ganz einfach.
    Man kauft sich einfach ein schlichtes nicht elektrisches Fahrrad (gebraucht sehr günstig). Und schon braucht man über den mist nicht diskutieren und man ist umweltfreundlicher unterwegs. Verstehe diesen Hype um diesen Elektrokram nicht. Bei Autos macht es Sinn, aber ein Tretroller? Kauft euch ein Fahrrad!

    Antwort
    • Nutzerbild ToRe

      Der Elektrokram wie du ihn nennst macht auch bei Autos keinen wirklichen Sinn. 2-Tonnen schwer, 1 Person drin, x Meter lang und breit, parkt auf dem Fußweg, aber elektrisch? Neh, das ist das gleiche Mobilitätskonzept nur mit anderem Antrieb. Wenn wir eScooter weiter denken und die Fahreuge zusammen mit normalen Rollern, Fahrrädern und sogar Fußgängern (whow!) in einer vom Individualautoverkehr befreiten Innenstadt betreiben, das wäre eine Weiterentwicklung. Mir würde es gefallen…

      Antwort
  5. Nutzerbild Manfred Schuermann alias Key B. Hacker

    Ich habe mir so’n Rollerchen gekauft und in den Kofferraum meines Mobilchens gepackt (wo es auch eine Lademöglichkeit für den Akku gibt).
    Wo zu? – Etwas „ausserhalb“ bequem und kostenlos parken, dann zu den Zielen rollern.
    Das amortisiert die Anschaffung.
    Mit freundlichen Grüßen

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  6. Nutzerbild Lea Busse

    Hallo liebe Community,
    die Scooter werden doch genauso gehandelt dann, wie die normalen 45 kmH Roller ? Gerade auch was die Versicherung betrifft, oder ? Was hat denn dann der E-Scooter für einen Vorteil ?

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