Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Höhe der Geldbuße auf 145.000 Euro festgesetzt. Die BNetzA nennt unerlaubte Werbeanrufe als Grund Nummer Eins. Doch es geht noch weiter. Denn zusätzlich wurde laut BNetzA vielen Angerufenen im Anschluss an den unerwünschten Werbeanruf ein Vertragsschluss zu einem Abo unterstellt. Diese Methode wird in der Branche immer wieder angewendet. Vodafone beispielsweise steht unter Verdacht, Menschen so in Verträge zu treiben.
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Wie die Kundenabzocke mit Werbeanrufen funktioniert, hat uns ein ehemaliger Mitarbeiter Vodafones verraten. Doch auch bei mobilcom-debitel ist dieses Bußgeld nicht der erste Auftritt als Kundenschreck. Für solche windigen Telefon-Abzockereien hat mobilcom-debitel schon im Herbst 2019 eine juristische Niederlage einstecken müssen. Jetzt schreitet jedoch die Bundesnetzagentur ein und verhängt das Bußgeld. Es ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der Anbieter hat noch die Möglichkeit, beispielsweise Einspruch zu erheben und dagegen vorzugehen.
Werbeanrufe bei mobilcom-debitel: Die Liste der Verstöße
Die BNetzA zählt eine ganze Reihe von Verstößen auf, die das Bußgeld begründen sollen. Neben den unerlaubten initialen Werbeanrufen geht es mit „weiteren Werbeanrufen und Telefonterror trotz Werbeverbot“ weiter. Selbst wenn Kunden schriftlich untersagten Werbeanrufe bekommen zu wollen, nahmen die Anrufe von mobilcom-debitel nicht ab. Das lag unter anderem daran, dass mobilcom-debitel Kundendaten zwischen den Call-Centern nicht schnell genug austauschte. Einfach ausgedrückt: Nicht jeder Mitarbeiter wusste von den Untersagungen und telefonierte weiter die Liste der Kunden ab.
Verbotene Werbeanrufe und Telefonterror würden ein Bußgeld schon rechtfertigen, doch die Bundesnetzagentur kann von weiteren Verstößen berichten. So gebe es zusätzlich eine „große Zahl untergeschobener Verträge“. mobilcom-debitel hat dabei nach solchen Anrufen den Angerufenen einen Vertragsabschluss unterstellt. Laut BNetzA waren das „beispielsweise Abos für Hörbücher und Zeitschriften, Video-on-Demand Dienste, Sicherheitssoftware oder Handyversicherungen“. Sogar wenn ein Angebot ausdrücklich abgelehnt wurde, habe man einen Vertragsabschluss in die Wege geleitet.
Unerlaubte Telefonwerbung melden
Verbraucherinnen und Verbraucher, die Werbeanrufe erhalten, in die sie nicht eingewilligt haben oder die sie trotz eines Werbewiderrufs erhalten, können dies bei der Bundesnetzagentur melden.