Vertragsverlängerung trotz Kündigung: Kostenfalle Rückholangebot

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Wer kennt es nicht: Ein Mobilfunkvertrag wurde gekündigt, man entscheidet sich für ein Angebot eines neuen Anbieters und wenige Tage später klingelt das Telefon. "Guten Tag, Ihre Kündigung ist bei uns eingegangen, aber wir hätten da ein ganz tolles Angebot für Sie…" Wer jetzt nicht aufpasst, kann schnell in die Kostenfalle tappen.
Senatsverhandlung

Denn was viele Menschen nicht wissen: Auch am Telefon ist eine Vertragsverlängerung möglich. Ganz ohne Papierkram  und auch ohne Unterschrift. Heißt im Umkehrschluss: Am Telefon immer genau darauf achten, was man sagt.

mobilcom-debitel scheitert vor Gericht

Andernfalls kann es zu einer bösen Überraschung kommen. So auch geschehen bei einem Kunden von mobilcom-debitel. Der Provider verlangte von einem ehemaligen Kunden trotz fristgerecht eingereichter Kündigung eines Vertrages und trotz zugestellter Bestätigung der eingegangenen Kündigung weiterhin Gebühren.

Wie die Anwaltskanzlei Johannes unter Berufung auf ein aktuelles Urteil des Amtsgericht Hamburg St. Georg berichtet (Az. 924 C 213/19), soll der betroffene Kunde laut mobilcom-debitel eine „telefonische Vertragsverlängerung durchgeführt“ haben. Weil der Kunde nicht einsah, zu zahlen, erhöhte mobilcom-debitel stetig die Forderung. Am Ende waren es mehr als 300 Euro einschließlich Inkassokosten. Daraufhin suchte er sich juristische Hilfe.

mobilcom-debitel konnte keine Belege vorlegen

Zahlen musste der ehemalige Kunde am Ende nicht. Denn das Gericht forderte von mobilcom-debitel eine Begründung für den aufgestellten Anspruch. Diese Begründung konnte oder wollte der Provider aber nicht vorlegen. Daraufhin stellte das Gericht fest, dass der Kunde nicht verpflichtet sei, den von mobilcom-debitel geforderten Betrag zu begleichen. Das entsprechende Urteil vom 4. Juni wurde kürzlich rechtskräftig wund liegt der Redaktion von inside digital vor.

Rechtsanwalt Kay Ole Johannes warnt: „Rechnungen dieser Art sollte man nicht ungeprüft bezahlen.“ Und weiter: „Ist die Forderung unberechtigt und der Anbieter nicht zum Einlenken bereit, empfiehlt sich anwaltlicher Rat.“

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