Das E-Auto ist scheinbar einer der Klimaretter. Doch was, wenn man im Urlaub nicht weiterkommt, weil sich das Auto nicht mehr aufladen lässt? Ein technischer Defekt kann zwar immer eintreten – auch bei Verbrennern. Doch eine Abschaltung der Ladefunktion durch den Hersteller aus der Ferne und damit die totale Stilllegung des Elektroautos? Für viele ist das ein Horror-Szenario. Ein Autobauer jedoch wollte sich das Recht einräumen, genau das tun zu können.
Autobauer wollte Ladefunktion aus der Ferne abschalten
Eine strittige Klausel im Fall einer außerordentlichen Kündigung seitens des Anbieters sollte dafür sorgen, dass Renault die Wiederauflademöglichkeit der Autobatterie sperren kann. Damit wäre die Nutzung des gesamten Fahrzeugs nicht mehr möglich gewesen. Dazu muss man wissen: Renault ist einer von wenigen E-Auto-Herstellern, bei denen man ein Fahrzeug kaufen und die Batterie mieten kann. Der Vorteil für den Kunden: Beim Mieten sinkt der Kaufpreis für das E-Auto deutlich. Je nach Modell um mehrere Tausend Euro. Im Gegenzug muss man eine Batteriemiete zahlen. Bei Renault etwa werden für 10.000 gefahrene Kilometer im Jahr monatlich gut 80 Euro fällig. Der Käufer eines Elektrofahrzeugs, bei dem die Batterie gemietet ist, bekommt eine Reihe weiterer Vorteile. So tauscht Renault den Akku beispielsweise kostenlos aus, wenn er defekt ist und bietet eine 24-Stunden-Pannenhilfe bei Batterieausfall.
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Keine Selbstjustiz für E-Auto-Hersteller
Da die Batterie also nicht dem E-Auto-Käufer gehört, wollte Renault sich die Möglichkeit offenhalten, im Fall einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags den Akku aus der Ferne abschalten zu können. „Eine derartige Sperre sieht das Gesetz jedoch nicht vor“, erläutert Claudia Neumerkel, Juristin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Verbraucherschützer zogen vor Gericht – und bekamen Recht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf untersagte dem E-Auto-Bauer von der Klausel Gebrauch zu machen. „Das Gericht stufte dieses Vorgehen als verbotene Eigenmacht des Anbieters ein, weil es einem Eingriff in fremden Besitz ohne das Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gleich kommt. Damit handelt es sich um eine Form von Selbstjustiz“, erklärt Neumerkel. Denn: Unabhängig von der schuldrechtlichen Ausgangslage müsse die Rechtsdurchsetzung durch den Staat in einem ordnungsgemäßen Verfahren angeordnet werden und nicht durch E-Auto-Hersteller.
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Um Bedenken von Kunden hinsichtlich der Zyklenfestigkeit der Akkus zu zerstreuen, boten früher viele E-Auto-Hersteller die Batterie zur Miete an. Da Autobauer dadurch aber viele Nachteile haben und im Fall eines Defekts etwa kostenlos für Ersatz sorgen müssen, nehmen immer mehr Hersteller Abstand von diesem Konzept. Somit dürfte es künftig zumindest in Sachen Akku-Abschaltung aus der Ferne nicht mehr allzu viele Klagen geben. Der Fall verdeutlicht jedoch, wozu Hersteller von modernen Autos in der Lage sind.
Warum ist es dann keine Selbstjustiz wenn Versorger ihren Kunden Strom, Gas, Fernwärme und sogar Wasser abstellen Alles ohne Gerichtsurteil?
Wer z.B. „GWS+Mülle+Strom nicht bezahlt, der wird gesperrt. Dazu ist kein Gerichtsurteil erforderlich … nur ne normale Denke.
Was für ein überflüssiger Artikel. Batterie gemietet (an sich schon blöd), Miete nicht gezahlt = keine weitere Nutzung nach einer entsprechenden Zeit. Das sollte selbstverständlich sein. Wenn ich die Finanzierung nicht mehr bezahlen kann holt die Bank das ganze Auto ab.und die Überschrift wie immer reißerisch
Also bei HP kann man sich Druckerpatronen auch „mieten“. Dort zahlt man dann je nach gedruckte Blätter pro Monat einen Fixpreis. Wird das Abo gekündigt, werden die gemieteten Partonen auch unbrauchbar gemacht. Das ist einfach nur als Diebstahlschutz zu sehen, genauso wie bei der Autobatterie.
Bei Sperre von Strom, Gas, Wasser, Heizung etc. ist es auch Selbstjustiz. Nur da ist das nicht im Vertrag verankert. So müsste der Kunde im betreffenden Fall eine einstweilige Verfügung gegen die vorgenommene Sperre erwirken und sich dabei peinlicherweise erklären, warum er zahlungssäumig ist.
Renault war halt so blöd, sich das Recht zur Sperre schon vertraglich sichern zu wollen.
Für mich ist das nicht mit Betriebskosten vergleichbar; Das ganze Auto ist ja unbrauchbar, wenn es derartig abgeschalten wird. Meine Wohnung kann ich weiter bewohnen. Das Recht, dass Hersteller sich hier nehmen, ist meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt. Wenn Kunden nicht Zahlen, sollen sie mein Auto, bzw. den Akku abholen, fertig. (Blöd wer auf so ein Konzept überhaupt reinfällt …)
Die begründungen der vorherigen kommentatoren greifen hier nicht. Es ist eben nicht vergleichbar mit, strom abschalten, wenn nicht gezahlt, oder druckerpatrone abschalten wenn nicht bezahlt. Da sich das auto im besitz des halters befindet, und ledeglich die batterie gemietet ist, ist das eine völlig andere sachlage. Ich glaube keiner der vorherigen kommentatoren hätte verständniss für seinen stromanbieter wenn dieser, bei austehender zahlung, die wohnung oder haus vernageln würde so das sie nicht mehr nutzbar wäre. Oder den gesammten drucker(Auto) lahmlegt, weil die miete für die patrone nicht gezahlt wurde.
Ein weiterer Grund diesen Elektroschrott nicht zu kaufen. Wir werden doch nur verarscht.
Ich bleib dabei noch beim Diesel und Benzin.
Alles schön und gut ich habe erst einen neuen dieselbetriebenen spacetourer erhalten ein elektroauto kufe ich erst wenn ich mit einer stromladung 800 reale km fahren kann und eine volladung strom um die 20 minuten dauert mit gruß aus südtirol
Dass NUR E-Auto fahren dürfen ist PURE BLÖDSINN. Kann einer von diese Grüne Politikern ein funktionierende Ladenkonzept für eine E-Tankstelle vorstellen an der mindestens 10 Autos in 10 Minuten vollständig für eine Fahrt von mindestens 650 km aufgeladen werden können.