Deutschlands Behörden sollen schneller, digitaler und weniger bürokratisch werden – dafür hat die Regierung ein Maßnahmenpaket geschnürt, das an mehreren Stellschrauben ansetzt. Eine der überraschendsten Neuerungen betrifft den Personalausweis selbst. Künftig könnte ein Teil der Bevölkerung ein Dokument erhalten, das dauerhaft gültig bleibt und nicht mehr regelmäßig erneuert werden muss. Welche Vorteile das bringt, und was bis zur Umsetzung noch geprüft werden muss, sorgt derzeit für viel Diskussion.
Unbefristeter Personalausweis soll Realität werden
Die Bürokratie in Deutschland abzubauen, ist eine Forderung, die viele seit Jahren an die Politik stellen. Jetzt soll ein Maßnahmenpaket verabschiedet werden, bei dem Bund und Länder tatsächlich versuchen, einige dieser bürokratischen Hürden sinnvoll zu reduzieren. Insgesamt soll die Liste an Reformen dieser „Modernisierungsagenda“ 200 Maßnahmen umfassen. Die Beschlüsse selbst möchte die Politik kurz- und mittelfristig umsetzen, mit jeweils konkreten Fristen. Eine der größten Änderungen dieses Maßnahmenpakets betrifft den Personalausweis. Wie lange dieser gültig ist, hängt zurzeit in Deutschland vor allem vom Alter des Beantragenden ab:
- Unter 24 Jahren: 6 Jahre Gültigkeit
- Über 24 Jahren: 10 Jahre Gültigkeit
Zuletzt wurde der Personalausweis deutlich verteuert, zum Leidwesen der Bürger. Denn es handelt sich um ein verpflichtendes Ausweisdokument, das regelmäßig erneuert werden muss. Neben den klassischen Ausweisen besteht der Sonderfall eines vorläufigen Personalausweises. Dieses Schriftstück ist jedoch maximal 3 Monate gültig und kann nicht darüber hinaus verlängert werden. So oder so, für die meisten Menschen in Deutschland bedeutet das: Einmal alle zehn Jahre muss das Dokument gegen teure Gebühren erneuert werden. Künftig wären dann 46 statt der bisherigen 37 Euro dafür fällig. Zukünftig soll es jedoch eine Ausnahme von dieser Regelung geben.

Diese Personengruppe soll von der Neuerung profitieren
Personalausweise für über 70-Jährige sollen in Zukunft unbefristet gültig sein. Zwar soll es auf Antrag möglich sein, auch bei einer über 70-jährigen Person einen neuen Ausweis zu erstellen. Die Verpflichtung dazu entfällt jedoch. Das dafür verantwortliche Gesetz soll bis spätestens 2026 angepasst werden, um die Reform durchzusetzen. Unklar ist hingegen bisher, wie die Anpassung technisch umgesetzt werden soll. Die Ausweise dürften jedoch zukünftig kein Gültigkeitsdatum mehr besitzen, sondern als unbefristet ausgewiesen sein. Wie viel Bürokratie diese Maßnahme tatsächlich entlastet, sei jedoch dahingestellt. Denn die durchschnittliche Lebenserwartung von Menschen in Deutschland liegt zurzeit bei Männern bei 78,5 Jahren und bei Frauen bei 83,2 Jahren. Realistisch spart die Anpassung also voraussichtlich maximal ein bis zwei beantragte Ausweise pro Person im Durchschnitt.
