Stromanbieter: Diese einstweilige Verfügung soll 99-Cent-Tarife stoppen

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Teurer Strom für Neukunden, günstiger Strom für Bestandskunden in der Grundversorgung? Das geht gar nicht, sagt die Verbraucherzentrale NRW. Sie hat jetzt eine einstweilige Verfügung gegen verschiedene Anbieter beantragt. Die Ungleichbehandlung soll ein Ende haben.
Stromzähler
StromzählerBildquelle: Pixabay

Bevor die Verbraucherschützer jetzt den Klageweg bestreiten, hatte die Verbraucherzentrale NRW die betroffenen Strom-Grundversorger zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Das allerdings verweigerten diese. Nun als also der nächste Schritt vor Gericht. Damit die unfreiwilligen Neukunden nicht länger die hohen Preise zahlen müssen, hat man sich offenbar für den Weg einer einstweiligen Verfügung entschieden.

Hintergrund des Verfahrens: Anbieter wie immergrün, Stromio oder gas.de stellten von heute auf morgen „rechtlich unzulässig“ (Zitat Verbraucherschützer) die Lieferung ein. Viele Haushalte sind dadurch in die Ersatz- oder Grundversorgung gefallen. Doch viele Ersatzversorger erhöhten ihre Tarife zu diesem Zeitpunkt um ein Vielfaches. Preise von 99 Cent pro Kilowattstunde und mehr wurden aufgerufen. In dieser Woche hatte sich erstmals auch die Bundesregierung dazu zu Wort gemeldet. Sie denkt über verschärfte gesetzliche Regelungen nach. Sie sollen Stromkunden vor solchen kurzfristigen Kündigungen noch besser schützen. Das, so die Verbraucherzentrale NRW, sei „sinnvoll, hilft aktuell betroffenen Haushalten aber nicht weiter“.

Stromanbieter lehnten Unterlassungserklärung ab

Die Ungleichbehandlung von Bestands- und Neukunden verstößt nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW gegen geltende Vorschriften des Energierechts. Das sehen die Energieversorger anders. Um schnellstmöglich eine rechtliche Klärung herbeizuführen, beantragte die Verbraucherzentrale NRW nun gegen drei NRW-Grundversorger eine einstweilige Verfügung. Die bereits von der Verbraucherzentrale NRW abgemahnten Energieversorger RheinEnergie, Stadtwerke Gütersloh und die Wuppertaler WSW Energie & Wasser AG hatten eine entsprechende Unterlassungserklärung abgelehnt. Die Begründung laut Verbraucherzentrale unter anderem: Die kurzfristig gestiegene Beschaffungskosten.

„Was rechtlich in Ordnung ist, bestimmen nicht die Energieversorger, sondern die Gerichte“, meint allerdings Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Dass die Politik nun neue gesetzliche Regelungen ins Spiel bringt, macht deutlich, dass hier etwas schiefläuft.“ Aus Sicht der Verbraucherschützer dürfen Kunden, die in die Ersatz- oder Grundversorgung zurückfallen, nicht nur deshalb einen teureren Tarif als Bestandskunden in der Grundversorgung erhalten, weil sie nach einem willkürlich von den Versorgern festgelegten Datum in die Ersatzversorgung gefallen sind. „Eine solche Benachteiligung von betroffenen Haushalten ist nach unserer Auffassung rechtswidrig und widerspricht dem eigentlichen Schutzzweck der Ersatz – und Grundversorgung“, unterstreicht Schuldzinski. „Das deutsche und EU-Energieverbraucherrecht geben hier eindeutige Vorgaben.“

Wer in einen solchen Grundversorger-Tarif gefallen ist, sollte dringend prüfen, ob er nicht zu einem anderen Anbieter wechseln kann. Einige Anbieter sind zurück am Markt und werben um Kunden. Zwar sind die Preise immer noch deutlich höher als vor einem halben Jahr, doch deutlich unterhalb von den Preisen, die manch Grundversorger verlangt.

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4 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Paul

    Hier nochmal mein Spartipp bei Mediamarkt (im Markt, nicht online), wo noch die alten Vorjahrestarife angeboten werden + Gutschein. Sparpotenzial mehrere Hundert Euro im Jahr, bei viel Verbrauch eher 4-stelig; siehe Kommentar hier:
    https://www.inside-digital.de/news/stromanbieter-grundversorger-so-geht-es-jetzt-weiter

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  2. Nutzerbild Frei

    Habe es verifiziert.
    Es stimmt.

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  3. Nutzerbild Fabian

    Worauf wird es hinauslaufen?
    Dann zahlen halt alle mehr.

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  4. Nutzerbild Hostrider

    Da haben die Verbraucherschützer was falsch verstanden, Grundversorgung heißt nur du stehst nicht ohne Strom, Wasser oder Gas da . Nichts anderes, auch keine Preisvorgaben.

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