Roaming in Europa: Das ändert sich ab Sommer

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Die Würfel sind gefallen. Der Europäische Rat hat die neuen Roaming-Bedingungen für die EU und einige andere Länder beschlossen. Damit gibt es Änderungen beim Roaming mit dem Handy. Welche das sind und was aus dem kostenlosen Roaming wird, zeigen wir dir.
Eine Frau am Strand mit einem Handy
Eine Frau am Strand mit einem HandyBildquelle: Telekom

Am 30. Juni endet die bisherige EU-Roaming-Verordnung. Doch sie wird verlängert und sogar modifiziert. Das Europäische Parlament hatte das schon im vergangenen Dezember beschlossen, jetzt hat der Europäische Rat dem Ganzen zugestimmt. Damit kann die neue Verordnung zum Juli in Kraft treten.

Bis 2032 kannst du ohne zusätzliche Gebühren im EU-Ausland deinen Handytarif nutzen, um zu telefonieren, SMS zu schicken oder Daten zu übertragen. Allerdings nur im Rahmen eines Fair-Use-Prinzips, das auch bisher schon zur Anwendung kam. Dabei geht es einerseits darum, dass du deinen deutschen Tarif nicht dauerhaft im Ausland nutzen darfst. Und andererseits darfst du auch die Nutzung im Ausland nicht so intensiv gestalten, dass dein Anbieter drauflegen muss. Denn alles, was du mit deinem Handy im Ausland machst, muss dein Anbieter dem ausländischen Anbieter bezahlen.

Mit der überarbeiteten Roamingverordnung werden aber auch die maximalen Vorleistungsentgelte angepasst. Sie sollen sicherzustellen, dass die Bereitstellung von Endkunden-Roamingdiensten zu Inlandspreisen eine für Betreiber in der gesamten EU tragfähige Lösung ist. So sieht die neue Verordnung vor, dass Daten-Roaming zwischen den Anbietern ab Juli 2 Euro pro Gigabyte kostet. Aktuell sind es 2,50 Euro. 2023 werden es 1,80 Euro pro Gigabyte, 2024 dann 1,55 Euro pro Gigabyte und 2025 1,30 Euro pro Gigabyte. Im Jahr 2026 dürfen die Anbieter sich noch 1,10 Euro pro Gigabyte und 2027 dann 1 Euro pro Gigabyte untereinander in Rechnung stellen.

Bei den Angaben handelt es sich jeweils um Netto-Preise. Die Preise sind wichtig, da sich nach ihnen die Fair-Use-Regelungen berechnen. Je günstiger die Vorleistung wird, desto höher ist das monatlich nutzbare Datenvolumen im EU-Ausland bei gleichbleibenden Vertragskonditionen.

Das verbessert sich beim Roaming

Mit der neuen Verordnung ändert sich auch etwas beim Notruf. Du bekommst einen besseren Zugang zu Notrufdiensten, unabhängig davon, wo in Europa du dich gerade aufhältst. Die neue Verordnung soll sicherstellen, dass bei einem Notruf auch der Anruferstandort übermittelt wird. Die Betreiber müssen dafür sorgen, dass ihre Kunden über die Möglichkeiten des Zugangs zu Notdiensten über den Notruf 112 informiert werden. Bis Juni 2023 müssen die Betreiber ihre Kunden automatisch per SMS über vorhandene alternative Möglichkeiten des Zugangs zu Notdiensten informieren.

Wichtig aber auch: Dein Anbieter darf dir im Ausland keine künstlich schlechte Leistung bieten. Die neue Verordnung sieht vor, dass du auf Reisen Roamingdienste in der gleichen Qualität bekommen musst, wie sie von zu Hause gewöhnt sind. Heißt auch: Nutzt du zu Hause in der Regel das 5G-Netz, wirst du sie auch beim Roaming in Anspruch nehmen können – soweit sie vorhanden sind.

Sollte sich etwas auf die Qualität des Roamings auswirken, müssen die Betreiber darüber unverzüglich informieren. Einige Anbieter hatten ihre Kunden in der Vergangenheit im Ausland beim Datendurchsatz gedrosselt oder ihnen beispielsweise nur UMTS statt LTE erlaubt. Damit ist nun Schluss.

Hier gilt die Roaming-Verordnung nicht

Die EU-Verordnung gilt in der kompletten EU sowie den EWR-Staaten. Darunter fallen Island, Liechtenstein und Norwegen. Hier ist die Regelung verbindlich. Nicht bindend ist die Verordnung für Großbritannien, die Schweiz und andere Länder wie etwa die Türkei. Für die Schweiz und Großbritannien bieten einige Anbieter aber freiwillig EU-Roaming-Konditionen an.

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2 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Frei

    Der Zweck Fair-Use-Prinzip ist klar: Missbrauch durch SIM- Karten / Tarif Tourismus zu minimieren. (Es gibt nationale Preisunterschiede!)
    Aber wie ist dieser Fair-Use-Prinzip spezifiziert?

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  2. Nutzerbild MDK

    @Frei: Fair Use ist tatsächlich nicht konkret spezifiziert das kann von Provider zu Provider abweichen, denn es gilt ein Querschnitt der gesamten Kundschaft eines Providers abzubilden und dessen Durchschnitt gilt es bei Fair Use zu waren.
    Einige Provider erlauben dabei einmalige Überschreitungen von bis zu 300 %, kündigen aber bei dauerhafter Überschreitung.

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