Bisher ist das Prinzip oftmals so: Die Hausverwaltung, die Eigentümergemeinschaft oder die Wohnungswirtschaft schließt mit einem Kabelanbieter wie Vodafone, Pyur, der Telekom oder einem kleinen Anbieter einen Rahmenvertrag über die Versorgung des Wohngebäudes oder generell über alle Wohnungen eines Wohnungskonzerns. Dafür gibt es dann eine große Rechnung, die die Verwaltung als Betriebsnebenkosten den einzelnen Bewohnern in Rechnung stellt.
Der Vorteil dieses Verfahrens: Das Fernsehen per Kabelanschluss kostet monatlich in der Regel maximal zehn Euro. Das ist günstiger als ein direkter Vertrag mit dem Kabelanbieter, der alternativ denkbar wäre. Dieser kostet zumeist 15 bis 20 Euro. Doch der Nachteil: Du musst diese Kosten zahlen, egal ob du den Anschluss nutzt oder nicht. Das behindert nach Ansicht der betroffenen Unternehmen auch den Wettbewerb. Vor allem jene Anbieter, die TV–Streaming oder IPTV anbieten argumentieren, dass Kunden, die „Zwangsverkabelt“ sind, nicht ein zweites Mal Geld bezahlen, um Fernsehen über das Internet sehen zu können.
Ab 2024 ist Schluss mit den TV-Nebenkosten
Nun hat die Regierung entschieden, wie es mit den TV-Kosten in der Miete weitergehen soll. Die kurze Antwort: Gar nicht. Jedenfalls nicht nach Juli 2024. Bis dahin wirst du die TV-Kosten noch weiterhin zahlen müssen. Diese Frist ist auch notwendig, um bestehende Verträge zwischen Kabelanbietern und Wohnungseigentümern zu verändern. Denn diese laufen in der Regel fünf oder gar zehn Jahre.
Doch kein Gesetz ohne Ausnahme. Wenn nämlich ein Anbieter eine Glasfaserleitung bis zu dir in die Wohnung legt, darf dein Vermieter dich an den Kosten für diese Infrastruktur beteiligen. Bis zu 60 Euro im Jahr können hier fällig werden. Allerdings maximal fünf Jahre lang. Das allerdings gilt nur, wenn der Vermieter dir über diese Glasfaserleitung auch ein TV-Signal zur Verfügung stellt, das dann nichts extra kostet.
Kabel-Fersehen: Bleibt der Bildschirm schwarz?
Für dich als TV-Zuschauer, der bislang die Kosten für das Kabelfernsehen über die Miete bezahlt, bedeutet das aber auch, dass dein Bildschirm wohl ab 2024 schwarz bleiben wird. Zumindest dann, wenn du nicht tätig wirst und einen eigenen Vertrag mit einem TV-Anbieter abschließt. Eine Auswahl an solchen, die für etwa 10 Euro Streaming von TV-Sendern unabhängig vom Internetanschluss TV anbieten, findest du in einem entsprechenden Ratgeber.
Zwar muss das Gesetz noch einmal durch den Bundestag, doch im Prinzip scheint die TKG-Novelle entschieden, da es nun einen Kompromiss zwischen den beiden Regierungsfraktionen gibt. Dennoch muss letztlich auch noch der Bundesrat zustimmen.