Internet von Vodafone, Telekom & Co zu langsam: Mit dieser Software kriegst du Geld zurück

3 Minuten
Ab sofort gibt es Geld zurück, wenn dein Internetanschluss zu langsam ist. Eine Software der Bundesnetzagentur hilft dir dabei, es deinem Anbieter zu beweisen. Wir sagen dir, was du machen musst und wann du Geld zurückbekommst.
FritzBox 7530 AX
FritzBox 7530 AXBildquelle: AVM

Das Programm stammt von der Bundesnetzagentur. Es ist das schon seit Jahren verfügbare „Breitbandmessung“, das bislang allerdings für dich keine wirklichen positiven Auswirkungen hatte. Du konntest zwar die Geschwindigkeit deines Anschlusses messen, doch einen Effekt hatte das nicht. Auch die Bundesnetzagentur hat deine Messungen für ihre Statistiken genutzt. Jetzt aber hat die Bundesnetzagentur die Software in einer neuen Version online gestellt. Die neue Version 3.0 solltest du dir von der Website Breitbandmessung.de herunterladen. Ein Update funktionierte zumindest bei uns im Test nicht.

Mit der Software kannst du den Nachweis führen, dass dein Anschluss von Telekom, Vodafone, O2 & Co. langsamer ist, als versprochen. Ist das der Fall, bekommst du Geld von deinem Anbieter zurück. Oder du kannst sogar außerordentlich kündigen und den Anbieter (und idealerweise die Zugangstechnik) wechselt. Grundlage des Ganzen ist eine geänderte Gesetzeslage seit diesem Monat.

So beweist du, dass dein Anschluss zu langsam ist

Die Beweisführung allerdings ist langwierig und kompliziert. Du musst mit der Software insgesamt 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchführen. Dabei ist ein Mindestabstand von jeweils einem Kalendertag zwischen den Messtagen sowie eine Verteilung der Messungen über den Messtag verankert. Dein Rechner muss per LAN-Kabel mit dem Internetrouter verbunden sein. Du darfst zum Zeitpunkt der Messung keinen anderen Datenverkehr ins Internet haben. Das musst du bei jeder Messung neu bestätigen.

Alles zur Messung im Überblick:

  • Insgesamt 30 Messungen
  • Je zehn Messungen an drei verschiedenen Kalendertagen
  • Ein Tag Abstand zwischen den Messtagen
  • Die drei Tage müssen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen liegen.
  • Jeder Messung muss ein Abstand von mindestens fünf Minuten zur nächsten aufweisen
  • Zwischen der fünften und sechsten Messung eines jeden Tages muss ein Abstand von mindestens drei Stunden liegen.
  • Messungen nur am PC, Mac- oder Linux-Rechner und nur per LAN-Kabel
  • Kein anderer Internetverkehr während der Messungen

All diese Punkte sind in der Software verankert. Du hast keine Chance, die Abstände zwischen den Messungen zu beschleunigen. Ein Countdown zeigt dir an, wann du die nächste Messung machen darfst. Leider bietet die Software aber keine aktive Benachrichtigung per Pop-Up-Nachricht, sodass du selbst dafür sorgen musst, die nächste Messung nicht zu verpassen. Das ist dann zwar kein Drama, verlängert aber den gesamten Messvorgang.

Breitbandmessung - die Beweisführung ist langwierig
Breitbandmessung – die Beweisführung ist langwierig

Wann ist mein Internetanschluss zu langsam?

  • Wenn du an zwei von drei Messtagen nicht ein einziges Mal mindestens 90 Prozent der gebuchten Datenrate erreicht hast
  • Die „normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit“ kannst du dem Produkt-Informationsblatt entnehmen. Sie ist in der Regel niedriger als die Geschwindigkeit, die dein Anbieter bewirbt. Erreichst du diese Werte in 90 Prozent der Messungen nicht, liegt der zweite Fall der Abweichungen vor.
  • Im Produkt-Informationsblatt findest du auch die minimale Geschwindigkeit. Unterschreitest du mit deinen Messungen an zwei von drei Messtagen jeweils einmal, ist der dritte mögliche Fall eingetreten.

Was tun, wenn der Anschluss zu langsam ist?

Hast du nach etwa einer Woche messen herausgefunden, dass dein Anschluss zu langsam ist, erstellt das Programm ein signiertes PDF-Dokument mit dem Messprotokoll. Das Dokument enthält die Messergebnisse und das Ergebnis, ob die Leistung unzureichend ist. Mit dem signierten Messprotokoll als Nachweis kannst du dich an deinen Anbieter wenden und eine Minderung ihrer Beiträge fordern.

Die Minderung erfolgt in dem Verhältnis, in dem die tatsächliche von der vertraglichen Leistung abweicht. Wer beispielsweise 20 Euro im Monat für seinen Internetanschluss zahlt und nur 80 Prozent der vertraglich vereinbarten Leistung erhält, kann die Zahlungen auf 16 Euro mindern. Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn der Anbieter im Rahmen einer gesetzten Frist die Vertragsleistung nicht erbringt.

Deine Technik. Deine Meinung.

2 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Fitz

    Die Frage ist doch, ob der Anbieter mir kündigen kann, wenn ich die Zahlungen reduziere.
    Ohne alternative Zugangstechnik ist dann nichts gewonnen. Im Zweifel muss ich für meine 0,7Mbit dann beim nächsten Anbieter wieder den vollen Preis für 6/16000Mbit zahlen.

    Antwort
  2. Nutzerbild Ferrero37

    Ich habe im Mobilfunk auch viele negative Erfahrungen gemacht. Daher Kündigung, die reibungslos verlief. Beim Umzug von Internet und Festnetz in eine andere Stadt hat der Mitarbeiter auch alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Man muss sich tatsächlich viel selbst kümmern und alles selbst im Blick haben. Die versprochene Kernleistung (1000 Mbit im Download, 50 Mbit im Upload) wird aber zu deutlich über 90% erbracht. Von daher bin ich derzeit ok mit VF.

    Antwort

Und was sagst du?

Bitte gib Dein Kommentar ein!
Bitte gibt deinen Namen hier ein