Internet-Anschluss zu langsam? So bekommst du bald Geld zurück

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Es ist immer wieder ein Ärgernis: Du buchst einen Internetanschluss, doch es kommt nicht die Datenraten an, die du gebucht hast. Bald kannst du deine Rechnung deswegen ganz einfach kürzen. Wir verraten, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Ein Mann sitzt an einem Tisch vor seinem Laptop
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Ab Dezember gilt ein neues Telekommunikationsgesetzt, kurz TKG. Darin ist auch geregelt, dass du die Rechnung kürzen kannst, wenn dein Internetanschluss langsamer ist, als beworben und gebucht. Sogar die fristlose Kündigung deines Anbieters soll möglich werden.

Doch bisher scheiterte es an einer Definition der Schwelle, ab wann dieser Schritt möglich ist. Auch das Nachweisverfahren war nicht geregelt. Diese Regeln hat die Bundesnetzagentur nun auf den Weg gebracht. Allerdings sind sie noch nicht beschlossen, sondern befinden sich in einer Kommentierungsphase.

Wann ist ein Internetanschluss zu langsam?

Sollte die jetzt vorgeschlagenen Regelungen gelten, so müssen einige Bedingungen für eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung“ erfüllt sein. Dabei geht es ausschließlich um Festnetz-Breitbandanschlüssen, nicht um Mobilfunk. Berücksichtigt werden aber sowohl Down- als auch Upload.

Wenn nicht an zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werde oder die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird, greift diese Regel. Alternativ gilt auch, dass die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an zwei Messtagen jeweils unterschritten wird, wobei insgesamt 20 Messungen an zwei unterschiedlichen Tagen gleichmäßig verteilt erfolgen müssen.

Die Maßstäbe, die die Bundesnetzagentur ansetzt, sind somit schon vergleichsweise hoch. Buchst du beispielsweise einen Anschluss bis 1.000 Mbit/s und du bekommst abends „nur“ 900 Mbit/s, musst du das zwei Abende in Folge nachweisen. Danach wäre dein Anbieter schon verpflichtet, dich die Rechnung kürzen zu lassen. Wie genau die Entschädigungen ablaufen, wie hoch sie sind und alle weiteren Verfahrensregeln stehen noch nicht im Detail fest.

Übrigens: Oftmals ist es – gerade wenn du sehr schnelle Leitungen gebucht hast – gar nicht der Anschluss, der zu langsam ist. Meistens ist es die Heimvernetzung oder das WLAN.

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3 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild EinUser

    Bekommt man sein Internet dann auch kostenlos wenn weniger als die vorgegebenen 30Mbit/s verfügbar sind?

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  2. Nutzerbild Chris

    Das Gesetz trott nur in Kraft wenn die Angegebene Leistung nicht erreicht wird, allerdings wird ja bei mir die Angegebene Leistung von 6 Mbits erreicht, dennoch muss ich trotzdem 20€ für nen Basic zahlen. Und wenn ich auf Mobilfunk umsteige, können sich Frequenzenbänder frei variieren und ebenso die Geschwindigkeiten zu einem noch höheren Preis, echt tolles gesetz. Dieses Gesetz nützt also nur Vodafone-Kabelkunden und Kunden von privat-Betreibern etwas da diese in der Regel nie die Geschwindigkeiten einhalten. Also ist dieses Gesetz keine Hilfe zum Ausbau der Digitalisierung, eher eine Abstrafung von Shared media netzwerken und nur ganz wenigen Netzwerken die Wirklich „zu wenig Leistung wissentlich“ verkaufen.

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  3. Nutzerbild Christoph86

    Ich habe einen 24 Monatsvertrag bei dem ich die ersten 6 Monate durch Werbeaktionen jedoch 0€ bezahle. Habe ich dann anrecht auf eine spätere Gutschrift entsprechend des Preises der letzten 18 Monate?? Oder habe ich da keinerlei Hebel gegenüber meinem Internetanbieter… 20% von 0€ bleiben ja eigentlich 0€…

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