Energiekrise: Neue Einschränkungen in Deutschland beschlossen

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Deutschland muss Gas sparen. Und zwar viel Gas, damit die Energieversorgung über den Winter gesichert bleibt. Die Folge: Es gelten neue Energie-Regeln. Und zwar in weiten Teilen schon ab September. Und das nicht nur bei dir zu Hause. Wir zeigen dir, auf was du dich einstellen musst.
EU-Kommission präsentiert Vorschläge zur Gaspreissenkung
EU-Kommission präsentiert Vorschläge zur GaspreissenkungBildquelle: Axel Bueckert / ShutterStock.com

Auch wenn die Gasspeicher in Deutschland inzwischen zu fast 81 Prozent gefüllt sind (Stand: 24. August), geht es langsam ans Eingemachte. Denn um über den Winter zu kommen, muss an vielen Stellen in Deutschland der Gasverbrauch spürbar gesenkt werden. Basierend auf dem Energiesicherungsgesetz hat das Bundeskabinett jetzt zwei neue Energiesparverordnungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gebilligt.

Gas sparen: Neue Regeln sind beschlossen

Diese Verordnungen offenbaren, auf welche Änderungen sich Deutschland hinsichtlich neuer Energieeinsparungen einstellen muss. Denn: Die Bundesrepublik befindet sich durch den russischen Angriff auf die Ukraine weiterhin in einer angespannten Gasversorgungslage, heißt es aus dem von Robert Habeck (Grüne) geleiteten Ministerium. Deswegen sind die jetzt beschlossenen Regeln im Umgang mit Energie unausweichlich.

Die beiden neuen Verordnungen adressieren zum einen öffentliche Gebäude und Unternehmen, aber auch private Haushalte. Denn es sind auch Maßnahmen vorgesehen, die den Stromverbrauch senken sollen, da dies dazu beiträgt, die Stromerzeugung mit Gas zu verringern. Eine Verordnung mit kurzfristigen Maßnahmen gilt bereits ab dem 1. September und hat eine Dauer von 6 Monaten. Die zweite Verordnung mit mittelfristigen Maßnahmen gilt ab dem 1. Oktober und hat eine Geltungsdauer von zwei Jahren. Letztere bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Neue Regelungen zur Einsparung von Gas gelten ab September

Konkret wurden die folgenden Maßnahmen zur Energieeinsparung beschlossen, die bereits ab September und für zunächst sechs Monate gelten (EnSikuMaV):

  1. Mieter dürfen in der kommenden Heizperiode Energie einsparen, indem sie die in Klauseln von Mietverträgen vorgesehenen Mindesttemperaturen unterschreiten. Wer weniger heizt, verstößt also nicht gegen etwaige vertragliche Verpflichtungen. Wichtig: Um insbesondere die Bildung von Schimmel in wenig(er) beheizten Räumen zu vermeiden, ist eine regelmäßige Lüftung ausdrücklich angeraten.
  2. Privathaushalte dürfen aufgestellte Schwimm- und Badebecken nicht mehr mit Strom oder Gas heizen. Eine Ausnahme gibt es nur für therapeutische Anwendungen und gewerblich genutzte Pools.
  3. Flure, große Hallen, Foyers oder Technikräume ohne regelmäßigen Aufenthalt von Menschen dürfen nicht mehr beheizt werden. Es sei denn, sicherheitstechnische Aspekte sprechen gegen diese Regel. Ausnahmen gelten nur für medizinische Einrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Pflegeeinrichtungen, Schulen oder Kindertagesstätten.
  4. In Verwaltungen und anderen öffentlichen Gebäuden werden die Büros maximal auf 19 Grad geheizt. Auch hier gibt es Ausnahmen für Räume, in denen sich körperlich eingeschränkte Personen oder Kinder aufhalten.
  5. Durchlauferhitzer oder andere dezentrale Warmwasserspeicher werden in öffentlichen Nichtwohngebäuden abgeschaltet – mit ähnlichen Ausnahmen in Gebäuden wie unter Punkt 3 und 4 dargestellt. Warmes Wasser zum Händewaschen fällt somit vielerorts aus.
  6. Abseits von Volksfesten ist die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern untersagt. Es sei denn, eine Sicherheits- oder Notbeleuchtung ist notwendig.
  7. Strom- und Gas-Anbieter werden verpflichtet, ihre Kunden schriftlich über den zu erwartenden Energieverbrauch zu informieren. Erste Anbieter haben diese Info-Schreiben in diesen Tagen bereits verschickt.
  8. Geschäfte müssen die Türen zu ihren beheizten Räumlichkeiten grundsätzlich geschlossen halten. Einzige Ausnahme: Handelt es sich um einen Fluchtweg, ist auch ein dauerhaftes Offenhalten erlaubt.
  9. Beleuchtete Werbeanlagen müssen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr des Folgetages grundsätzlich ausgeschaltet werden. Es sei denn, die Beleuchtung dient zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren. Werbung an Haltestellen ist von dieser Maßnahme entsprechend ausgenommen, da sie auch der Betriebssicherheit und der öffentlichen Ordnung dient.

Weitere Maßnahmen gelten ab Oktober

Längerfristig ausgelegt – und wie oben erwähnt erst nach Zustimmung des Bundesrats gültig – sind die folgenden Änderungen (EnSimaMaV):

  1. Eigentümer von Gebäuden müssen in den kommenden zwei Jahren einen Heizungscheck durchführen lassen, wenn es sich um eine Gasheizung handelt.
  2. An großen Gebäuden ist zudem ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen, der als Instandhaltungsmaßnahme gilt und dessen Kosten deswegen vom Eigentümer respektive Vermieter zu tragen sind.
  3. Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr werden ab dem 1. Oktober verpflichtet, wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen durchzuführen. Sie müssen zum Beispiel auf LED-Beleuchtung umstellen oder den Arbeitsablauf technischer Systeme optimieren.

Wirtschaftsminister Habeck verweist darauf, dass es in den kommenden Monaten wichtig sei, überall dort Gas einzusparen, wo es möglich ist. „Wir stehen vor einer nationalen Kraftanstrengung und es braucht ein starkes Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaften, Handwerk und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft. Jeder Beitrag zählt.“

Neue Rechtsverordnung bremst Personenzüge aus

Und noch etwas wird sich ändern. Eine neue Rechtsverordnung sieht vor, dass Güterzüge, die als Energietransporte unterwegs sind, vorübergehend Vorrang vor Personenzügen haben. Heißt: Auf Fahrgäste der Deutschen Bahn und von anderen Bahngesellschaften wie Flixtrain kommen in den kommenden Monaten unter Umständen längere Reisezeiten zu. Nämlich dann, wenn eine Regionalbahn oder ein Fernverkehrszug auf einem Nebengleis warten muss, damit ein Zug, der beispielsweise mit Kohle beladen ist, schneller zum Ziel kommt. Auf diese Weise soll der Betrieb von Kraftwerken, Raffinerien und Stromnetzen sichergestellt werden.

„Wir wollen uns so schnell wie möglich aus der Klammer der russischen Energieimporte befreien. Vorübergehend heißt das, dass wir russisches Gas im Stromsektor auch durch Kraftwerkskohle und Mineralöl ersetzen müssen. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, müssen wir dafür auch die Lieferwege umstellen. Das verlangt eine sehr anspruchsvolle Logistik, die es notwendig macht, Energietransporte auf der Schiene zu priorisieren“, sagt Minister Habeck.

Auch wenn es offiziell heißt, dass die Eingriffe in den Schienenverkehr so gering wie möglich gehalten werden sollen, sind Verspätungen auf vielen Bahnfahrten auch deswegen fast unausweichlich, weil aktuell der Schiffsverkehr durch niedrige Wasserstände eingeschränkt ist. Deswegen wird Ladung zum Teil auf die ohnehin schon stark ausgelasteten Schienenwege verlagert.

Die Priorisierung von Energietransporten ist zunächst auf sechs Monate befristet. Und: Zur Sicherung des Energiebedarfs in Deutschland dürfen auch Güterwagen zum Einsatz kommen, die nicht mehr den geltenden Lärmschutzstandards entsprechen.

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3 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Marburg a. Drau

    Die Deutschen haben AKWs ausgeschaltet und nur Bio und Grün gewollt. Jetzt kommt die Rechnung.
    Grüß nach Deutschland

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  2. Nutzerbild Bürger

    so ein Schwachsinn

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  3. Nutzerbild Kerstin

    Ich finde es eine Sauerei was mit uns kleinen Bürgern gemacht wird. All die Jahre wo die Konzerne plus gemacht haben ,hat man die Bevölkerung an den gewinnen nicht beteiligt. Jetzt wo es angeblich so knapp ist und teuer sollen wir bluten. Die Regierung und alle die ihre Finger mit im Spiel haben sollten sich in Grund und Boden schämen. Man muss ein Vertauensvetum an die Regierung stellen. Was hab ich denn von meinem Lohn am Ende des Monats, nichts habe ich. Scheiß auch auf die 300 Euro die uns der Staat gibt und gleichzeitig auch wieder nimmt. Mit welchen Recht muss ich darauf Steuern zahlen und andere nicht.

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