E-Auto: Das dürfen Autobauer jetzt nicht mehr tun

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Während heute Benziner und Diesel die Straßen beherrschen, sollen Autos mit Verbrennungsmotor schon bald verschwinden. Die Zukunft gehört dem E-Auto. Doch bis dahin müssen noch viele Dinge geklärt werden. Jetzt hat der Bundesgerichtshof Autobauern eine Sache verboten.
E-Auto: Das dürfen Autobauer jetzt nicht mehr machen
E-Auto: Das dürfen Autobauer jetzt nicht mehr machenBildquelle: Felix Fischer / Unsplash

Stell dir vor, du kaufst ein E-Auto und der Hersteller schaltet eines Tages die Batterie aus der Ferne einfach ab. Du kannst dein Auto nicht mehr aufladen und bleibst im schlimmsten Fall irgendwo liegen. Dein neues Elektroauto: unbrauchbar. Klingt nach Science Fiction, doch genau das ist möglich. Ein Autobauer wollte sich das Recht einräumen, genau das tun zu können. Jetzt ging der Fall zum Bundesgerichtshof (BGH). Und das Urteil sprengt sogar die Grenze.

E-Auto aus der Ferne abgeschaltet

Eine strittige Klausel im Fall einer außerordentlichen Kündigung seitens des Anbieters sollte dafür sorgen, dass Renault die Wiederauflademöglichkeit der Autobatterie sperren kann. Damit wäre die Nutzung des gesamten Fahrzeugs nicht mehr möglich gewesen. Dazu muss man wissen: Renault ist einer von wenigen E-Auto-Herstellern, bei denen man ein Fahrzeug kaufen und die Batterie mieten kann. Der Vorteil für den Kunden: Beim Mieten sinkt der Kaufpreis für das E-Auto deutlich. Je nach Modell um mehrere Tausend Euro. Im Gegenzug muss man eine Batteriemiete zahlen.

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Bei Renault etwa werden für 10.000 gefahrene Kilometer im Jahr monatlich gut 80 Euro fällig. Der Käufer eines Elektrofahrzeugs, bei dem die Batterie gemietet ist, bekommt eine Reihe weiterer Vorteile. So tauscht Renault den Akku beispielsweise kostenlos aus, wenn er defekt ist und bietet eine 24-Stunden-Pannenhilfe bei Batterieausfall. Da die Batterie also nicht dem E-Auto-Käufer gehört, wollte Renault sich die Möglichkeit offenhalten, im Fall einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags den Akku aus der Ferne abschalten zu können. Die Verbraucherzentrale schaltete sich ein. Und der Fall ging bis zum Bundesgerichtshof.

Bundesgerichtshof stoppt Fernabschaltung

Bereits im November des vergangenen Jahres machte die Verbraucherzentrale Sachsen deutlich: „Eine derartige Sperre sieht das Gesetz jedoch nicht vor.“ Die Verbraucherschützer zogen vor Gericht – und bekamen Recht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf untersagte dem E-Auto-Bauer von der Klausel Gebrauch zu machen. „Das Gericht stufte dieses Vorgehen als verbotene Eigenmacht des Anbieters ein, weil es einem Eingriff in fremden Besitz ohne das Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gleich kommt. Damit handelt es sich um eine Form von Selbstjustiz“, erklärten der Verbraucherschutz.

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Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtsfrage für zahlreiche andere Fälle, etwa der Aktivierung einer Wegfahrsperre per Fernzugriff, hatte das Oberlandesgericht Revision für die höchste Instanz zugelassen. Renault entschied sich für die Klärung vor dem Bundesgerichtshof. Und jetzt hat der BGH entschieden. Mit einem richtungsgebenden Urteil hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Sachsen bestätigt. Der BGH stoppt damit eine AGB-Klausel zur Fernsperrung einer Autobatterie.

Urteil betrifft nicht nur E-Auto-Akkus

Um Bedenken von Kunden hinsichtlich der Zyklenfestigkeit der Akkus zu zerstreuen, boten früher viele E-Auto-Hersteller die Batterie zur Miete an. Da Autobauer dadurch aber viele Nachteile haben und im Fall eines Defekts etwa kostenlos für Ersatz sorgen müssen, nehmen immer mehr Hersteller Abstand von diesem Konzept. Somit dürfte es künftig zumindest in Sachen Akku-Abschaltung aus der Ferne nicht mehr allzu viele Klagen geben. Der Fall verdeutlicht jedoch, wozu Hersteller von modernen Autos in der Lage sind.

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Für die Verbraucherzentrale steht aber fest: Auch wenn derzeit nicht absehbar ist, ob die Vermietung von Batterien ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell ist, steckt in dem Urteil auch eine grundsätzliche Weichenstellung für ähnlich gelagerte Sachverhalte. „Denn im Zuge von zunehmenden technischen Möglichkeiten ist ein digitalisierter Fernzugriff nun nicht mehr rechtskonform, wenn eine Sperrung in ihrer Wirkung über das eigentliche Mietobjekt hinausgeht“, so der Verbraucherschutz.

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2 KOMMENTARE

  1. Nutzerbild Schuster Frank

    das ist die rückleuchte eines toyota gt86 und somit kein elektroauto

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  2. Nutzerbild Werner Jansen

    Die Zwischenüberschriften/links verraten: Hier schreibt die Lobby der Verbrennerindustrie. Das Mieten einer Batterie bei Renault ist sowieso unverhältnismäßig teuer. Das hat mal 50€ pro Monat gekostet und jetzt 80€? Unsinnig! BMW hat beim i3 keinen einzigen Batterie- Garantiefall seit 2013.

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