Deutsches Paar trickst Amazon & Co aus – so haben sie es gemacht

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Im Regelfall sind es Online-Händler wie Amazon, die an Verbrauchern verdienen. Nun drehte ein deutsches Paar den Spieß um – jedoch mittels eines alles andere als legalen Ansatzes. Damit verursachte das Paar einen finanziellen Schaden von mehr als 100.000 Euro. So stellten sie es an.
Amazon Klag
Behörden verklagen AmazonBildquelle: Daria Nipot / shutterstock.com

Während sich die Händler im Offline-Handel lediglich kulant zeigen, respektive durch den Konkurrenzdruck dazu gezwungen werden, eine Widerrufsfrist von 14 Tagen anzubieten, ist diese bei online erworbenen Waren gesetzlich verankert. Allerdings behandelt Versandhändler retournierte Artikel oftmals stiefmütterlich. Diesen Umstand soll sich ein Paar aus der kleinen Kreisstadt Vechta in Niedersachsen im Rahmen einer großangelegten Schwindelaktion zunutze gemacht haben. Der Vorwurf: gewerbsmäßigen Betrug.

Über 100.000 Euro Schaden an Versandhändlern

Bereits seit Dezember 2021 führt die Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta unter Leitung der Zentralstelle Internet- und Computerkriminalität der Staatsanwaltschaft Osnabrück umfangreiche Ermittlungen gegen einen 26-jährigen Mann und seine 27-jährige Lebensgefährtin durch. Diese sollen die oftmals nachlässigen Kontrollen bei Retouren ausgenutzt haben, um unterschiedlichen Online-Versandhäusern wie etwa Amazon rechtswidrig einen Betrag im unteren sechsstelligen Bereich entwendet zu haben. Das grundsätzliche Funktionsprinzip der Betrugsmasche ist dabei überaus simpel. Das Paar bestellte sich teure Waren und veranlasste anschließend eine Stornierung innerhalb der gegebenen Widerrufsfrist. Die Rücksendung enthielt nach Angaben der Polizei allerdings nicht die bestellten Artikel, sondern „andere, minderwertige Gegenstände“ oder schlichtweg leere Kartons.

Nachdem das Paar erkannte, dass die Masche tatsächlich funktioniert, sollen die beiden Tatverdächtigen den Betrug auch als Dienstleistung für Dritte angeboten haben. Dabei wendeten sich andere Besteller an das Paar, welches die Abwicklung der Retouren übernahm. Auch hier behielten die Kunden die bestellte Ware und erhielten den Kaufpreis im Rahmen der Rückabwicklung erstattet. Für die Dienstleistung sollen die Tatverdächtigen einen geringen Prozentsatz vom Warenwert als Honorar berechnet haben.

Im Februar 2022 erfolgte eine erste polizeiliche Durchsuchung, bei der die Beamten unter anderem digitale Speichermedien beschlagnahmten. Erst dann erkannten die Polizeibeamten das gesamte Ausmaß des Betrugs. Im Mai 2023 erfolgte nun eine weitere Durchsuchung an je einem Wohn- und Geschäftsobjekt. Im Rahmen dieser beschlagnahmte die Polizei Mobiltelefone, weitere digitale Speichermedien, sowie „eine Vielzahl an Gegenständen“. Letztere sollen die Tatverdächtigen ebenfalls mutmaßlich illegal erlangt haben.

Amazon bereits 2019 mit ähnlicher Masche konfrontiert

Der Grundgedanke hinter der Betrugsmasche der Tatverdächtigen aus Vechta ist nicht neu. Bereits 2019 führte ein damals 22-jähriger Spanier die gleiche Schwindelaktion durch – damals allerdings mit Fokus auf Amazon. Der US-amerikanische Online-Händler soll bei Retouren in erster Linie das Gewicht der Pakete und nicht deren Inhalt kontrolliert haben. Daher befüllte der Täter die Kartons mit einer entsprechenden Menge Erde. Auf diese Weise erwirtschaftete der Betrüger einen Betrag in Höhe von etwa 330.000 Euro.

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1 KOMMENTAR

  1. Nutzerbild Manfred

    Das ist kein Trick sondern einfach nur dumm und sollte jedem klar sein, dass das irgendwann auffliegt. Also: nicht nachmachen!

    Antwort

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