„Als IoT-Unternehmen hat Bosch frühzeitig Forschungsaktivitäten im Bereich 5G gestartet. Der neue Kommunikationsstandard ist ein Schlüssel für das automatisierte und vernetzte Fahren und ein wesentliches Element für die Fabrik der Zukunft“, sagt Michael Bolle, Bosch-Geschäftsführer und Technik-Chef der Bosch-Gruppe.
Bosch will 5G für Industrie 4.0 nutzen
Sobald eine entsprechende Lizenzierung durch die Bundesnetzagentur vorliege, wolle man den Aufbau der lokalen Netze in Angriff nehmen. Allerdings nicht allein, sondern gemeinsam mit namentlich nicht näher genannten Partnern. Den Startschuss peilt man für das kommende Jahr an. Ziel sei es, die Potenziale der vernetzten Industrie (Industrie 4.0) besser auszuschöpfen.
In den kommenden Monaten testet Bosch 5G in eigenen Werken sowie am Forschungscampus in Renningen und bereitet so den operativen Einsatz vor. Für dort sei auch die erste 5G-Lizenz beantragt worden. Außerdem für das Industrie-4.0-Leitwerk in Stuttgart-Feuerbach.
„Private Campusnetze sorgen für ein Höchstmaß an Sicherheit und Unabhängigkeit. 5G beschleunigt und verbessert die industrielle Produktion“, ist Rolf Najork, Bosch Geschäftsführer für Industrietechnik, überzeugt. In der Fabrik der Zukunft sollen mobile Roboter, autonome Transportfahrzeuge und neue Assistenzsysteme wie Datenbrillen die Mitarbeiter bei ihrer Arbeit unterstützen. Dafür sei eine hochleistungsfähige drahtlose Infrastruktur notwendig, die eine effiziente Kommunikation zwischen Menschen, Maschinen und Anlagen ermöglicht.
Lokale 5G-Netze: Lizenzen für zunächst zehn Jahre
Für den Aufbau der 5G-Campusnetze stellt die Bundesnetzagentur Frequenzen im Bereit von 3.700 bis 3.800 MHz bereit. Sie sollen zum Beispiel in der Industrie und in der Landwirtschaft zum Einsatz kommen. Die Bundesnetzagentur teilt die Frequenzen für zunächst zehn Jahre befristet zu. Die Gebühr je Lizenz errechnet sich aus einem Sockelbetrag von 1.000 Euro, der zugeteilten Bandbreite (mindestens 10 bis maximal 100 MHz), der Laufzeit der Zuteilung in Jahren sowie aus der Fläche des Zuteilungsgebietes in Quadratkilometern. Dabei wird nach Siedlungs- und Verkehrsflächen sowie anderen Flächen unterschieden.