Bekifft E-Bike oder Fahrrad fahren: Diese Strafen drohen jetzt

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Seit dem 1. April 2024 ist das neue Cannabis-Gesetz in Kraft getreten. Kiffen ist in Deutschland demnach weitgehend legal. Aber aufgepasst: Wer bekifft Fahrrad oder E-Bike fährt, dem droht eine heftige Strafe.
Bekifft E-Bike oder Fahrrad fahren: Diese Strafen drohen jetztBildquelle: Cristina Gottardi / Unsplash

Seit dem 1. April ist Marihuana keine illegale Droge mehr. Vielmehr wird Gras fortan als Genussmittel eingestuft und es ist erlaubt, es zu kaufen und zu konsumieren. Darauf einigte sich die Bundesregierung bereits in ihrem Koalitionsvertrag. Wer volljährig ist, kann also ganz legal Gras kaufen. Die Regierung spricht von einer „kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“. Doch kann man jetzt auch bekifft aufs Fahrrad oder E-Bike steigen? Und welche Strafe droht, wenn man unter Einfluss von Drogen mit dem Fahrrad fährt?

Bekifft auf dem Fahrrad oder E-Bike: Geldstrafe das kleinste Übel

Wer bekifft aufs Fahrrad oder E-Bike steigt und dieses nicht mehr sicher führen kann, verstößt nicht nur gegen das Betäubungsmittelgesetz. Hinzu kommt: Das Führen eines Drahtesels unter dem Einfluss von Drogen kann eine Straftat darstellen. Die Strafe dafür kann drakonisch ausfallen. Bei Gefährdung des Straßenverkehrs droht eine Geldstrafe – im Bestfall. Schlimmstenfalls ist sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu rechnen. Und das ist noch nicht alles.

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Wer bekifft E-Bike oder Fahrrad fährt, muss laut Bußgeldkatalog seinen Führerschein abgeben. Die Sperrfrist beträgt dabei zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Zudem kann die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zur Fahreignung verlangen.

Wann ist bekifft Radfahren eine Straftat?

Doch bekifft Fahrrad und E-Bike fahren ist nicht automatisch eine Straftat. Ausschlaggebend für eine entsprechende Bewertung sind dabei die Umstände der Tat. So heißt es unter § 315c im Strafgesetzbuch (StGB) zur Gefährdung des Straßenverkehrs: „Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

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Das bedeutet: Hast du auch im bekifften Zustand die volle Kontrolle über dein Fahrrad, kannst du theoretisch aufsteigen und losradeln. Doch solltest du unterwegs die Kontrolle verlieren, auch wenn äußere Umstände dafür verantwortlich sind, und einen Unfall verursachen, wird der gerauchte Joint zum Problem. Denn auch, wenn du davon überzeugt bist, eine Tüte Gras beeinträchtige nicht dein Verhalten, hat der Joint Auswirkungen auf die Reaktionsfähigkeit und vermindert die Aufmerksamkeit.

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