Wirst du überwacht? – Bundesnetzagentur warnt vor Geräten mit Aufnahmefunktionen

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Die Festtage stehen vor der Tür, deswegen warnt die Bundesnetzagentur erneut vor bestimmten Geräten mit Aufnahmefunktionen. Darunter sind auch einige Saugroboter, nachtsichtfähige Sparschweine oder gar videofähige Trinkflaschen.
Stiftung Warentest prüft Überwachungskameras - Nur zwei schützen private Daten gut
Stiftung Warentest prüft Überwachungskameras - Nur zwei schützen private Daten gutBildquelle: Photo by Alan J. Hendry on Unsplash

Am Mittwoch teilten die Bonner Behörden mit, dass Geräte, welche unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen und diese dann per Bluetooth oder WLAN an Empfangsgeräte übertragen, hierzulande nicht gestattet seien. Brillen mit Mikrofon oder Kameras sind verboten, „wenn keine wahrnehmbaren optischen oder akustischen Signale ausreichend auf eine Aufnahmesituation aufmerksam machen“, erläuterte die Bundesnetzagentur (BNetzA). Dadurch „greifen sie in die Privatsphäre der Personen in der Umgebung ein“.

„Spionagegeräte“: Privatsphäre bedroht?

Auch herkömmliche Haushaltsgeräte wie Saugroboter und Tierfutterspender können entsprechend verboten werden. Falls diese im Geheimen Bilder oder Audioaufnahmen an das Smartphone des Besitzers übertragen können. Die BNetzA bezeichnet diese als „Spionagegeräte“. „Spielzeuge, mit denen man per App heimlich auf Bild- oder Tonaufnahmen Zugriff hat, zählen ebenfalls zu den Spionagegeräten“, so die Behörden. „Vernetzte Geräte, die sich zum Spionieren eignen und unsere Privatsphäre gefährden, sind verboten“, sagte Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller. „Insbesondere im Kinderzimmer haben solche Geräte nichts verloren.“ Den Behörden seien smarte Produkte, die als normale Gegenstände getarnt sind, „besonders heimtückisch“. In letzter Zeit seien ihnen mit Kameras versehene Wanduhren, nachtsichtfähige Sparschweine, videofähige Trinkflaschen und mit Mikrofonen ausgestattete Blumentöpfe aufgefallen. Verbraucher sollen sich laut Bundesnetzagentur bereits vor dem Kauf von vernetzten Geräten ausführlich über deren genaue Funktionsweise und die Datenschutzbestimmungen informieren.

Bundesnetzagentur bietet ihre Hilfe an

  • Ist das Produkt mit einer flugfähigen Kamera oder mit einem flugfähigen Mikrofon ausgestattet?
  • Können Bild- oder Audiodateien kabellos versendet werden, ohne jegliche Kenntnis oder Kontrolle des Aufgenommenen?
  • Besteht die Möglichkeit, auf die Kamera oder das Mikrofon extern zuzugreifen?

Bist du dir nicht sicher, ob ein bestimmter Artikel in Deutschland verboten ist, kannst du dich per E-Mail über funkstoerung@bnetza.de melden. Du kannst dich auch ganz einfach und gemütlich telefonisch informieren. 2021 sagte der ehemalige Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann: „Gerade in der Vorweihnachtszeit sind smarte Produkte und Spielzeuge stark nachgefragt. Wir warnen Verbraucher vor Spionagegeräten und raten, die Produktbeschreibung vor dem Kauf genau zu lesen.“

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