In den Schilderungen der Verbraucher geht es häufig um Forderungen, die entweder Schadensersatzzahlungen betreffen oder von ungenutzten Telefonanschlüssen, die angeblich bei 1N Telecom bestehen sollen. Viele dieser Fälle haben eines gemeinsam: Die Betroffenen waren ursprünglich Kunden der Telekom. Sie wurden, so die Darstellung der Verbraucherzentrale Sachen, durch missverständliche Postwurfsendungen zum vermeintlichen Wechsel bewegt. Dabei hätten sie nie die Absicht gehabt, ihren Vertrag bei der Telekom zu kündigen.
Amtsgericht Leipzig spricht Urteil über 1N Telecom
Der Verbraucherzentrale Sachsen liegt nun ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Leipzig vor (Aktenzeichen 109 C 1409/24), dass durch die Postwurfsendungen der 1N Telecom GmbH im April 2023 eine Vertragsbeziehung zur Deutschen Telekom vorgetäuscht wurde. „Das Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass hier kein Vertrag mit 1N Telekom zustande gekommen ist. Die Urteilsbegründung ist sehr deutlich“, erklärt Beate Landgraf, Juristin bei der Verbraucherzentrale Sachsen.
„Leider hört die 1N Telecom trotz Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und diverser Klageverfahren nicht auf, Verbraucher*innen immer wieder mit Postwurfsendungen zu überziehen“, informiert Landgraf. Auch scheuen viele Betroffene den Klageweg und zahlen lieber, so die Verbraucherschützer. Das Urteil sei nun ein weiteres Argument, keine Zahlung an 1N Telecom zu leisten.
Das ist passiert
Vor allem ältere Menschen seien nach Angaben der Verbraucherschützer betroffen. Wiederholt berichten Betroffene, dass sie erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist bemerkt haben, dass sie nicht auf Post der Deutschen Telekom reagiert haben, sondern einen Vertrag mit einem anderen Anbieter eingegangen sind. Verhindern sie anschließend die Portierung ihrer Telefonnummer, kündigt 1N Telecom und fordert Schadensersatz in Höhe von 419,88 Euro. Das Geld lässt die Firma demnach auch von einer Inkassofirma eintreiben, berichten die Verbraucherschützer. Der vzbv hält die Regelung zur Vertragslaufzeit in den Verträgen für unwirksam und deswegen die Schadensersatzforderung für unberechtigt. Die Bundesnetzagentur hat nach Angaben der ARD-Tagesschau vom September im vergangenen Jahr 15.000 Wechselvorgänge gestoppt.