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Autonomes Fahren Level 0 bis Level 5 – Das sind die Unterschiede

6 Minuten
Auf dem Weg zum komplett autonomen Fahren gibt es zahlreiche Entwicklungsschritte. In Europa und den USA hat man sich eine Klassifizierung in fünf Stufen überlegt, um diese besser unterscheiden zu können. Wie sich diese unterscheiden, haben wir hier für dich zusammengefasst.
Self Driving CarBildquelle: Wired

Egal ob du mit einem Tesla oder einem anderen Elektroauto unterwegs bist: Viele moderne E-Autos sind heute schon in der Lage, teilautomatisiert zu fahren. Ein Computer im Auto übernimmt dann das Steuern. Aktuell darfst du dem Auto zwar noch nicht die alleinige Kontrolle überlassen, aber zumindest das teilautomatisierte Fahren ist vielerorts schon Standard. Aber nicht vergessen: Die Hände am Steuer lassen! Denn du musst aktuell noch immer die Kontrolle über alles haben, was im und um das Auto herum passiert. Doch in Zukunft sieht das schon anders aus, wie dir die folgenden Zeilen zeigen. 

Level 1: assistiertes Fahren

Das assistierte Fahren ist heute schon in vielen Autos Realität. Zu Stufe 1 zählen Assistenzsysteme, die den Fahrer bei bestimmten Aufgaben unterstützen. Ein automatischer Spurhalteassistent oder die automatische Abstandshaltung bei der Geschwindigkeitsregelanlage (Tempomat) sind Beispiele für Level 1 Features beim autonomen Fahren. Der Fahrer muss hierbei ständig die Kontrolle über sein Fahrzeug behalten und den Verkehr im Blick haben. Außerdem haftet der Fahrer alleine für Verkehrsverstöße und etwaige Schäden.

Level 2: teilautomatisiertes Fahren

Auch das teilautomatisierte Fahren ist bereits heute in einigen Fahrzeugen Realität. Hier kann das Fahrzeug Fahraufgaben zeitweise selbstständig ausführen, ist aber auf einen Menschen angewiesen, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert. Dafür werden mehrere Assistenzfeatures kombiniert. Bei dem zeitweisen selbstständigen Fahren auf der Autobahn sind dies zum Beispiel ein automatischer Spurhalteassistent, eine automatische Abstandshaltung und eine automatische Überholfunktion. Auch selbstständiges Einparken wäre ein Beispiel für eine Level 2 Funktion, bei der das Fahrzeug unter fest definierten Bedingungen eine Aufgabe selbstständig ausführen kann. Dennoch ist der Fahrer weiterhin verantwortlich und haftet für Verkehrsverstöße und Schäden. Außerdem muss er weiterhin die Umgebung im Auge behalten und jederzeit das Steuer übernehmen können. Das gilt auch für den Fall, wenn ihn das Fahrzeug nicht darauf hinweisen sollte.

Level 3: automatisiertes Fahren

Beim automatisierten Fahren darf sich der Fahrer zwischenzeitlich vom Verkehr abwenden. Das Fahrzeug kann bestimmte Fahraufgaben selbstständig übernehmen, sofern festgelegte Bedingungen erfüllt sind. Auf Autobahnen ist diese Technik heute schon nutzbar. Denn auf diesen gibt es keinen Gegenverkehr, Kreuzungen oder Fußgänger, die zur Gefahr werden könnten. Außerdem sind Autobahnen alle digital kartographiert und Fahrbahnmarkierungen sind durchgehend vorhanden. Seit 2017 gibt es für Fahrzeuge mit Level 3 auch einen rechtlichen Rahmen. Dieser sieht vor, dass der Fahrer sich vom Verkehr abwenden darf, aber bei einer Aufforderung durch das System sofort wieder übernehmen muss. Bei Unfällen haftet der Fahrer nur, wenn er dieser Aufforderung nicht nachgekommen ist. Noch nicht geklärt ist jedoch, wer für Bußgelder bezahlen muss, wenn das Auto im automatisierten Modus ein Tempolimit missachtet.

Level 4: vollautomatisiertes Fahren

Beim vollautomatisierten Fahren übernimmt das Auto Fahrten auf bestimmten Strecken völlig selbstständig. Der Fahrer muss nicht mehr auf den Verkehr und die Umgebung achten. Ampeln und andere fahrende Autos müssen vom Fahrzeug auch unter realen Bedingungen fehlerfrei erkannt werden. Theoretisch könnte das Auto auch ohne Menschen unterwegs sein. Das System des Autos ist so ausgelegt, auch bei unvorhersehbaren Ereignissen rechtzeitig reagieren zu können und einen Schaden abzuwenden. Heißt, wenn der Fahrer nicht in der Lage ist, wieder das Steuer zu übernehmen, muss das Auto selbstständig wieder einen sicheren Zustand herstellen können. Rechtliche Fragen für Fahren mit der Autonomiestufe 4 sind derzeit noch nicht geklärt. Rechte und Pflichten des Fahrers sind daher noch nicht bekannt. Auch ethische Fragen sind noch ungeklärt. Dazu zählt zum Beispiel die Frage ob das Auto bei einem unvermeidlichen Unfall eher Passanten oder seine Insassen schützt.

Level 5: autonomes Fahren

Beim vollständig autonomen Fahren gibt es keinen Fahrer mehr. Alle Mitfahrenden gelten als Passagiere und haften demnach nicht für Regelverstöße oder Unfälle im Straßenverkehr. Ein Fahrzeug auf Level 5 fährt komplett autonom und kann auch komplexe Fahrmanöver wie das Fahren über Kreuzungen oder durch Kreisverkehre selbstständig ausführen. Ein Autonomes Auto benötigt kein Lenkrad da es ja im eigentlichen Sinne gar keinen Fahrer gibt, der bei einer gefährlichen Situation eingreifen und lenken könnte. In Zukunft sollen so auch autonome Busse und andere autonome Fahrzeuge als Autos im Straßenverkehr unterwegs sein. Bis uns autonome Systeme selbstständig durch den Straßenverkehr navigieren, dürfte aber noch einige Zeit vergehen. Auch hier sind die rechtliche Fragen noch nicht geklärt. So ist auch noch nicht bekannt, ob Hersteller, Halter oder eine KFZ-Versicherung für einen eventuellen Schaden zahlen müssten.

Einordnung nicht immer einfach

Ein Fahrzeug in eins der Level einzuordnen, ist nicht immer eindeutig. Oft werden manche Bedingungen für ein Level erfüllt, andere jedoch noch nicht. Um einer Autonomiestufe zu entsprechen, müssen jedoch alle Voraussetzungen des jeweiligen Levels erfüllt sein. So erreicht ein Tesla mit seinem Autopilot beispielsweise die Autonomiestufe 2, obwohl auch einige Level 3 Features wie fahrerloses Herbeirufen und Parken mit dem Fahrzeug möglich sind. Das erste Auto mit vollständiger Level 3 Unterstützung ist der Audi A8. Dieser bietet bei Stau oder zähem Verkehr auf der Autobahn selbstständig an, das Steuer zu übernehmen. Allerdings maximal mit einer Geschwindigkeit von bis zu 60 km/h. Sollte der Fahrer bei Aufforderung zu übernehmen nicht reagieren, hält das Auto selbstständig auf dem Standstreifen an und schaltet den Warnblinker ein. Nutzen lassen sich diese Funktion derzeit noch nicht, da sie noch nicht zugelassen sind.

Zulassung noch nicht möglich

Das deutsche Straßenverkehrsgesetz erlaubt mittlerweile autonomes Fahren, doch das europäische Zulassungsrecht ist noch nicht so weit. Derzeit wird autonomes Fahren hier nur mit einer Geschwindigkeit von maximal 10 Km/h zugelassen. Die Europäischen Wirtschaftskommission ist jedoch dabei, neue einheitliche Regeln für Europa zu entwickeln. Diese sollen im März 2020 vorgelegt und anschließend zu nationalem Recht umgewandelt werden. Bis dahin wird jedoch noch einige Zeit vergehen.

Neue Infrastruktur benötigt

Um selbstfahrende Autos im Straßenverkehr zu ermöglichen, muss auch die Technologie entlang der Straße aufgerüstet werden. So können zwar über Radar-Systeme vorausfahrende Fahrzeuge und andere Verkehrsteilnehmer erkannt werden, Ampeln und Verkehrsschilder sind jedoch nicht so einfach per Sensor zu erkennen. Um eine fehlerfreie Erkennung zu erreichen, muss beim Thema vernetztes Fahren noch aufgerüstet werden. Dazu werden neue Technologien für eine Kommunikation zwischen Ampeln und Fahrzeugen, aber auch zwischen Fahrzeugen und Fahrzeugen entwickelt. Diese müssen logischerweise herstellerübergreifend funktionieren.

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